Kosten der Rücksendung selbst zahlen, wenn ein Artikel aus Bestellung nicht dabei ist? RETOURE
Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:
Ich habe bei einem Internetshop 2 Artikel bestellt. Der eine davon sollte ein Geschenk für jemanden sein. Den 2. Artikel habe ich gleich mitbestellt - hätte ihn sonst vor Ort im Geschäft gekauft.
Nun wurde mir aber erst NACH Versand der Ware mitgeteilt, dass ausgerechnet der Artikel, der ein Geschenk sein sollte, nicht mehr lieferbar ist.
Ich habe aufgrund dieses Artikels erst dort bestellt. Nun möchte ich den einen erhaltenen Artikel wieder zurücksenden (kann ich mir, wie gesagt, auch im Laden kaufen) - aber der Shop reagiert nicht auf meine Frage bzgl. der Rücksendekosten.
MUSS ich die Retoure nun selbst zahlen oder in diesem (verzwickten) Fall der Händler und hätte er mich VORHER darüber informieren sollen, dass der eine Artikel ausverkauft ist (bevor er das Paket versendet) oder spielt das keine Rolle?
WENN der Händler dafür aufkommen muss, ist es dann üblich, dass er mir ein Retouren-Label zukommen lässt oder kann er verlangen, dass ich die Versandkosten vorstrecke und nach Erhalt der Retoure erst erstattet bekomme?
Seitdem es dieses Jahr einige Neuregelungen gibt, steige ich nun gar nicht mehr durch - vlt. hat ja auch jemand einen entsprechenden Paragraphen dazu oder eine andere Quelle?!
Vielen Dank im Voraus schon mal.
Liebe Grüße, Tremblay
1 Antwort
Die Rücksendekosten werden mal übernommen, mal nicht. Das findest du im Kleingedruckten. WARUM du zwei Sachen bestellst, interessiert nicht. Bestellt ist bestellt. Das ist in deinem Fall ärgerlich, aber mit Absenden der Bestellung, gehst du den Vertrag ein und bist zur Übernahme verpflichtet. Ich würde mich über den 2. Artikel freuen, die Versandkosten grummelnd in Kauf nehmen und das Geschenk vor Ort kaufen. Nicht ärgern, Tremblay, so etwas passiert und ist des Sich-Aufregens nicht wert.