Kosten (ca.) "Vorhabenbezogener Bebauungsplan" für ein Einfamilienhaus

2 Antworten

Das ist ein zugebundener Sack mit völlig unsicherem Ausgang. Über V+E- Pläne entscheidet nicht allein der RP, sondern alle Träger öffentlicher Belange und die Stadtverordneten in dem umfangreichen Aufstellungsverfahren nach BauGB. Die Kosten sind nicht kalkulierbar; aus Deiner Schilderung ist zu entnehmen, dass man Euch über den Tisch ziehen will. Es fängt schon damit an, dass auch der Flächennutzungsplan geändert werden muss; hat man Euch das auch gesagt??

Und je nach örtlicher Lage kommen Gutachten zum Naturschutz, zum Landschaftsschutz, zum Wasserschutz, zum Bodenschutz hinzu und evtl. noch vieles andere. Und Erschließungskosten müsst ihr ganz alleine bezahlen, ohne dass ihr Einfluss auf Art und Umfang des Straßenbaus nehmen könnt.

Ihr tut mir leid!!

Es sollte erst mittels Ergänzungssatzung durchgesetzt werden.

Jetzt wäre allerdings nur noch der vorhabenbezogene B-Plan möglich. Und uns wurde nun gesagt, dass somit auch der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Warum ist das ein Indiz für ein über den Tisch ziehen??

Die Gemeinde steht hinter unserem Vorhaben - auch der Bürgermeister. Meinst Du, dass es trotzdem eine andere Richtung einschlagen kann?

Danke schon mal.

@deviper77

Zu dem BPl-Entwurf müssen je nach Region und Lage zwischen 100 bis 250 "Träger öffentlicher Belange" gehört werden; jeder kann "NEIN" sagen. Und die Regionalbehörden und die Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidium) müssen zustimmen. Wenn die Gemeinde wirklich keine Bedenken sieht würde sie entweder de3n BPl selber aufstellen oder eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ermöglichen. So verschiebt sie die Aufstellungskosten und alle Risiken auf Euch. Zusätzlich müsst Ihr sämtliche Erschließungskosten selber zahlen. Und Ihr müsst noch eine "Städtebaulichen Vertrag" aufstellen, in dem alle diese Kosten Euch aufgebrummt werden. Und wer ändert den FNP? Sollt ihr das auch zahlen? Wenn der FNP geändert ist braucht kein BPl aufgestellt werden, dann gibt § 35 BauGB für Einzelvorhaben genügend Genehmigungsmöglichkeiten.

Entweder vergackeiert Euch die Gemeinde oder die haben keine Ahnung von der Materie; wahrscheinlich ersteres aus vordergründigen kommunalpolitischen Gründen nasch dem Motto: Ich war's nicht, die anderen waren es!

Einen Bebauungsplan für ein einziges Haus??? Das ist ja Irrsinn! Mal von den Kosten ganz zu schweigen. Habt ihr eine Vorstellung wie lange sowas dauern kann bis er genehmigt ist - falls er genehmigt wird?