Kosten beim abholen des Führerscheins nach dem begleiteten Fahren mit 17?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In den von dir an die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle bezahlten Gebühren für den "Führerscheinantrag" ist auch der "Kartenführerschein" enthalten.

Du musst also nicht noch einmal etwas bezahlen!

Die Prüfbescheinigung des BF17 musst du neben deinem Ausweis noch mitnehmen.

Im "Normalfall" ist der "Kartenführerschein" fertig, es kann aber sicher nicht schaden, wenn du vorher mal anrufst und nachfragst.

Viele Grüße

Michael

Hi,

wenn du alles beim TÜV schon bezahlt hast, dann musst du dir keine weiteren sorgen machen. Der Führerschein dürfte längst fertig sein.

Viel Spaß!

Der TÜV hat damit allerdings überhaupt nichts zu tun ...

@19Michael69

Echt? Ist bei uns in NRW anders.

@AmpelMaennchen1

Nein, auch in NRW ist das ziemlich sicher nicht anders. Der TÜV ist nur eine der möglichen Prüforganisationen und wenn man sich den Führerschein abholen muss, dann an der Fahrerlaubnisbehörde.

Ich will nicht bestreiten, dass es da nicht auch Ausnahmen geben kann. Dann betrifft das aber gleichermaßen die DEKRA.

Gruß Michael

Das hast du alles schon bezahlt. Weitere Kosten werden nicht entstehen.

Normalerweise müsstest du das schon bezahlt haben, nimm trotzdem sicherheitshalber 50€ mit

Etwa Schmiergeld?