Kosten bei verpaßten Termin
Die jährliche Wartung meiner Heizungsanlage war fällig. Ich hatte einen Termin mit dem Monteur ""Ab 11 Uhr "" Leider hatte ich von meinem Chef dafür nur 2 Stunden frei bekommen und mußte somit um 13 Uhr wieder zur Arbeit. Der Monteur kam unverrichteter Dinge um 13 .10 Uhr. Jetzt wurde mir dieser verpaßte Termin in Rechnung gestellt. Ich soll 59.- € bezahlen. Ist das Rechtens ? Die Dame am Telefon sagte mir auf meine Anfrage ,ich hätte bis 16 Uhr warten müssen. Ich finde 2 Stunden Wartezeit reicht ,oder ?? Vielen Dank im Vorraus
6 Antworten
Du als Gläubiger der Leistung kommst in Annahmeverzug, wenn du die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht annimmst, und bist dann nach § 304 BGB zum Ersatz der Mehraufwendungen verpflichtet.
Die zu klärende Frage ist also, ob der Handwerker die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt angeboten hat und nicht zu spät. Wenn "ab 11 Uhr" vereinbart war, ist das ein dehnbarer Begriff. Daher gibt es auf die Frage auch keine eindeutige Antwort. Man sollte daher immer einen festen Zeitraum vereinbaren.
Letztlich wird wohl nur ein Richter mit Blick auf die Verkehrssitte ein endgültiges Urteil fällen können. Daher kannst du es aussitzen - dass der Handwerker Klage erhebt, halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Allerdings wirst du dir dann auch einen neuen Handwerker suchen müssen.
sowas kann man im Vorfeld klar besprechen, um wieviel Uhr der Monteur kommen kann/Soll/muss damit die Arbeit nicht gestört wird. Diese Anfahrtskosten musst du bezahlen wenn der Termin nur für dich war und nicht - wie oft üblich - für ein ganzes Wohnhaus. Dann musst du erst beim 2. Versäumnis bezahlen,
Da stand "ab 11 Uhr" - nicht "Zwischen 11 und 13 Uhr" - Du hast dem Termin zugesagt und warst nicht da, also musst Du natürlich auch für die Sache aufkommen - allerdings können sie Dir keine "erbrachte Leistung" in Rechnung stellen, weil die Heizung ja nicht gewartet wurde - da ich aber die Rechnung nicht kenne, weiß ich nicht, was da berechnet wurde. Böse gesagt bedeutet "ab 11 Uhr" schlimmstenfalls sogar 11 bis 24 Uhr. Du hättest also damit rechnen müssen, dass er irgendwann im Verlaufe des Tages vorbeikommt und vllt nen ganzen Urlaubstag nehmen sollen oder den Termin so verschieben lassen, dass es passt.
**Nein, würde ich nicht zahlen. Keine Fa. kann einem Kunden zumuten, von 11.00 bis 16.00 Uhr auf einen Monteur zu warten, das würde ich denen auch klar machen. Sage denen klipp und klar, 2 Stunden Wartezeit kann man akzeptieiren aber auf keinen Fall länger. Die Kosten würde ich nicht bezahlen und das brauchst Du auch nicht. Da ist die Fa. im Unrecht. **
Und wo ist da deiner Ansicht nach die Grenze? 10 Stunden? Drei Tage?
So eindeutig ist das nicht!
Das gilt dann immer für den jeweiligen Tag.
Steht da z. B. ab 09:00 Uhr und die Firma kann bis 18:00 Uhr aufkreuzen, du hast zugesagt und es nicht weiter eingegrenzt: Pech, dann musst du halt bis um 18:00 Uhr notfalls parat stehen.
Ich hatte einen Termin mit dem Monteur ""Ab 11 Uhr ""
solche termine macht nur jemand,der immer zuhause ist.üblich ist,den termin z.b. zwischen 11 und 12 oder 15 und 16 uhr zu vereinbaren.
Klar kann sie das! Der Kunde war ja immerhin im Vorfeld mit "ab 11 Uhr" einverstanden. Dafür werden Termine ja gemacht!