Kosmetikstudio/Erfahrungen/Untermiete

1 Antwort

Bei gewerblichen Mietverträgen kann man, im Prinzip, machen was man will.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zwei selbständig handelnde Geschäftsleute, selbst in der Lage sind, Kosten und Risiken zu kalkulieren- Oder man muss sich eben vor Vertragschluss anwaltliche Hilfe holen (und natürlich bezahlen)