Korrektur HNK

2 Antworten

Wenn die nachgereichte Rechnung und der darauf ausgewiesene Anteil für Euch nachvollziehbar korrekt ist, dann könnt ihr die Abrechnung so akzeptieren und Euren Anteil einfach zahlen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn ihr aber Zweifel habt, muss die Vermieterin die ursprüngliche NK-Abrechnung noch einmal korrigiert an Euch übergeben.

Das verstehe ich nicht, wieso angeblich? Ich denke es fehlt eine Rechnung und wenn die jetzt nachgereicht wird, kann doch jeder Mieter seinen Anteil leicht und einfach erkennen und gut ist. Alles eigentlich ganz einfach, so jedenfalls der BGH, wenn der Mieter eine Rechnung abziehen darf, die er für falsch hält. Viel Glück.

Es geht nicht um einen Beleg der gefehlt hat beim einsehen, sondern darum das diese Positionen überhaupt nicht auf der Abrechnung auftauchen und statt einer korrigierten Abrechnung bekommen wir jetzt einfach die Rechnung der Firma auf der dann pro Mietpartei eine Zahl steht wo niemand erkennt wie diese sich aufteilen. Ich bin eig davon ausgegangen das wenn der Vermieter etwas nachbessert/nachträgt muss er auch eine aktuelle Abrechnung erstellen, diese Rechnung hat ja absolut nichts mit der korrekten Form einer HNK zutun.

@browni2012

Dieses Verlangen nennt sich Schikane, so jedenfalls der BGH. Denn jeder gesunde Mieter kann können (Verteilerschlüssel ergibt sich aus der AR. Rechnungssumme ist ersichtlich, Anteil Mieter durch die Wohnfläche etc. und gut ist, oder?) und somit alles ganz einfach, wenn man denn möchte.

@schleudermaxe
 Anteil Mieter durch die Wohnfläche 

Wie denn das? Auf welcher Grundlage? Ich meine schon, dass hier eine formal korrekte Abrechnung vorzulegen ist

@schleudermaxe

Schikane ist es sicherlich nicht wenn ein Vermieter seiner Pflichten nicht korrekt nachkommt.

Den Mietern einfach eine Kopie der Rechnung hinknallen mit handschriftlichen Vermerk wie hoch die Summe sein soll ist wohl nicht ansatzweise die korrekte Form einer Nebenkostenabrechnung (weder Adresse der jeweiligen Mieter noch Abrechnungsdatum oder Verteilerschlüssel sind vermerkt).

Auf der ersten Abrechnung stehen bereits Wartungskosten und diese laufen mit in die Heizkosten ein welche dann 30/70 abgerechnet werden, wieso also soll hier etwas nach qm oder Mieter umgelegt werden?