Kopie von meiner Anzeige bei der Polizei erhalten?

3 Antworten

Nur via Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt. Alles andere ist nicht rechtmäßig. Die Polizei händigt lediglich die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige aus, woraus keine Aussagen hervorgehen.

Nein, sehe da keine Rechtsgrundlage.

Sinn der Sache ist, dass ein Zeuge auch noch Monate später in einem Gerichtverfahren seine Aussage aus der dann vorliegenden Erinnerung macht und nicht eine zuvor praktisch auswendig gelernte Aussage bei der Polizei wiederholt.

Ein Zeuge kann/muß nur das aussagen, an was er sich noch erinnert.

Wenn du Beschuldigter bist wieso hast du dann keinen Anwalt mit Akteneinsicht?