Konzerinterne Finanzplanung (GuV, etc.): Brutto-oder Nettozahlen benutzen?

3 Antworten

Für die GuV natürlich ohne Umsatzsteuer.; zumindestens soweit die Umsatzsteuer aufwandsneutral ist.

Für die jährliche Cash Flow Rechnung (Liquiditätsrechnung) auch ohne Umsatzsteuer.

Für die kurzfristige Liquiditätsrechnung (monatlich) eventuell mit Umsatzsteuer; durch die zeitliche Verschiebung der Umsatzsteuer Verrechnung kann es hier eventuell zu einem kurzfristigen Finanzloch kommen.

Ich danke euch! Nun weiß ich bescheid!

PS: wisst ihr noch evtl hierzu eine antwort: , in meiner** Liquiditäts-Excel Tabelle** steht beim ersten monat** "Bei den Einzahlungen wurde eine Zeitverzögerung von einem Monat vorgesehen!"** und man kann im ersten Monat nix reinschreiben..Aber es gab Umsätze im ersten monat...

Was heisst das nun konkret, wie trage ich die beträge ein? bitte gebt mir ein beispiel.ich habe im januar einen umsatz 700€, februar 1000€, märz 1300€... wie trage ich das ein in die tabelle mit "zeitverzögerung"?

@Hayla88

Im ersten Monat hast Du demnach zwar für 700€ verkauft ( also Rechnungen geschrieben ) aber das Geld hast Du erst einen Monat später auf dem Konto, weil Die Kunden eine gewisse Zeit haben, diese Rechnung zu bezahlen.

Deinen oben geschilderten Umsatz würdest Du also wie folgt als Geldeingang eintragen: Januar 0 €, Februar 700€, März 1000€, April 1300€ etc. Also immer als Geldeingang den Umsatz des Vormonates nehmen.

Gerade diese Zeitverzögerung ist übrigens ein Problem für die Finanzierung von Unternehmen. Sie haben im Dezember die Produkte hergestellt, im Januar die Produkte verkauft, im Februar bekommen sie das Geld aufs Bankkonto. Allerdings mussten sie schon im Dezember die dazugehörigen Löhne und Materialkosten bezahlen, müssen also quasi zwei Monate überbrücken und finanzieren. Daran ist schon der eine oder andere pleite gegangen.

@Traveller24

SUPER DANKE!! aber was ist wenn unsere rechnungen eine 14tages frist haben, d.h. sie werden im selben monat beglichen. dann kann ich das doch auch ohne zeitverzögerung eintragen oder?

@traveller: und was denkst du eigentlich zu meiner oberen ausgangsfrage (umsatzsteuer in GuV, Liqui, etc...ja/nein)??

In der internen Finanzplanung würde ich immer mit Bruttozahlen arbeiten, denn schließlich musst du diese auch bezahlen. In meiner Liquiditätsplanung für das Unternehmen gibt es außerdem eine Zeile dafür, wieviel Umsatz-/Vorsteuer fällig wird. Führt man diese in Excel, kann man sich eine Formel relativ einfach erstellen. In den Umsätzen ist Umsatzsteuer enthalten, in den Kosten mit Vorsteuer dann Vorsteuer. Hat man diese beiden Teilbeträge ermittelt, ergibt die Differenz zwischen Umsatz- und Vorsteuer die Zahllast an das Finanzamt. Je nachdem, wann in der Firma die Steuern fällig sind, kann dann eingetragen werden, wieviel zu zahlen ist. Gerade wenn viel Geld umgesetzt wird oder wenn in einem Monat, zum Beispiel durch einen Maschinenkauf, viel Vorsteuer gefordert wird, kann sich nämlich die Steuerzahlung auf die Liquidität enorm auswirken!

Umsätze gehen bei uns auch immer erst im nächsten Monat ein. Wenn das bei euch wirklich gut funktioniert, dann kannst du natürlich auch immer mit vierzehn Tagen rechnen. wobei sich das ja nur in den ersten Monaten auswirkt... Im ersten Monat bekommst du die Hälfte deines Umsatzes bezahlt, im zweiten die andere Hälfe. Schon im zweiten Monat hast du aber auch schon die erste Hälfte des "neuen-" Umsatzes. Also kannst du ab dem zweiten Monat eigentlich mit einem Geldeingang in Höhe eines Monatsumsatzes rechnen.

GuV wird generell ohne Umsatzsteuer gebucht.

Rechtlich korrekt ist es definitiv ohne USt. Wenn du aber die "wahre" Innenfinanzierungskraft des Unternehmens berechnen willst, ist das mit USt definitiv sinnvoller.

-> Also Liqui, Cashflow mit USt In der GuV ist das ganze eher witzlos.

Weiter würde ich das eher nicht hier fragen, sondern in einem Buch zum Thema Finanzierung nachschlagen. Falls du überhaupt keine Ahnung hast nimm dir den Wöhe - Grundlagen der ABWL zur Hand.

Gibt auch einen Wöhe zum Thema Finanzierung.