Kontrolliert die Arge das Konto von Hartz 4 Empfängern?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ParTyBuNNy,

 

hier ein recht aktuelles Urteil vom Bundessozialgericht:

 

Rückzahlungspflichtiges Darlehen darf bei Feststellung der Bedürftigkeit nicht als Einkommen berücksichtigt werden

 

Bei der Zuwendung durch den Onkel der Klägerin handelte es sich nach den Feststellungen des Landessozialgerichts um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen. Das Revisionsgericht ist an diese Feststellung des Landessozialgerichts, die nicht mit Revisionsrügen angegriffen worden ist, gebunden. Die der Klägerin zugeflossene Darlehenssumme durfte daher bei der Feststellung der Bedürftigkeit nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Ein Darlehen bleibt nicht nur dann unberücksichtigt, wenn ein Dritter nur deshalb – anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens – vorläufig "eingesprungen" ist, weil der Grundsicherungsträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob es sich nach Auswertung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen oder um eine Zuwendung ohne Rückzahlungsverpflichtung handelt.

 

Natürlich kann die Arge auch Einblick in das Konto fordern, doch das ist ja nicht die eigentliche Frage. Du möchtest wissen, ob das Darlehen sich auf die Hartz 4 Zahlungen auswirkt. So wie ich das Urteil deute, sind die Zahlungen der Arge davon nicht betroffen.

 

Bundessozialgericht, Urteil vom 17.06.2010          -          B 14 AS 46/09 R

 

EF2

 

 

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ParTyBuNNy 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:59

danke

eurofuchs2  02.05.2011, 16:04
@ParTyBuNNy

Vielen Dank für die Auszeichnung mit dem Rosettenzipfelchen.  :-)

Es gibt einen Datenabgleich, woraus die ARGE z.B. ersehen kann, wie viele Freistellungsaufträge ausgelöst worden sind.

Die Freundin sollte schnell die Schulden begleichen und dass sich auch schriftlich geben lassen und von der Fahrschule soll sie sich einen Kostenvoranschlag geben lassen und die Bestätigung, dass sie dort einen Kurs belegt oder belegen wird. Somit kann sie nachweisen, was mit dem Kredit passiert ist.

Übrigens, für den Führerschein hätte auch die ARGE einen Vorschuss bzw. Darlehen bewilligt.

Allerdings, das möchte ich anmerken, ist es mir schleierhaft, wie sie einen Kredit über 10.000 Euro erhalten hat, obwohl sie ALG II bezieht. Die Schulden sind nur umverteilt und machen das Leben dadurch nicht angenehmer, noch ruhiger.

Ein Schuldenberater wäre wohl die bessere Wahl gewesen.

 

ParTyBuNNy 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:44

ja sie will es so machen keine ahnung.muss jeden monat 98 euro abbezahlen das findet sie so okay. 

ja von der arge mit dem führerscheinvorschuss das machen die doch nur wenn man ne arbeit hat wo man einen braucht nur das hat sie ja nicht die arbeit bekommt man ja erst mit dem schein..

ja sie will die schulden halt abbezahlen so schnell wie möglich deswegen

LausKat  02.05.2011, 19:18
@ParTyBuNNy

Ich wünsche deiner Freundin, dass alles so wird, wie sie es sich vorstellt.

Die ARGE hat keine direkte Konteneinsicht; allerdings muss deine Freundin ggf. regelmäßig Kontoauszüge vorlegen, sodass das Ganze problemlos rauskommen kann; im Grunde reicht es schon, wenn ein Nachbar oder Eingeweihter bei der ARGE plappert, damit dort nachgehakt wird.

Kommt es raus, ist die Kac.ke am dampfen - Starfverfahren; rückforderung, Strafegeld -, denn der Kredit wird nicht ausdrücklich zweckgebunden sein.

ParTyBuNNy 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:41

kontoauszüge muss sie eigentlich denen nie geben..sie is erst 20 vllt denke die ja so jung hat kein geld..wieso strafverfahren sie bezahlt den kredit ja ab das kann ja nicht sein

VirtualSelf  02.05.2011, 16:01
@ParTyBuNNy

Jup ... war noch im alten Recht.

Die Berücksichtigung von Darlehen als Einkommen gilt explizit nur noch für Darlehen aus Sozialleistungen; d.h. alles andere darf in der Tat nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

(2) Auch zufließende Darlehensbeträge aus Sozialleistungen, die dem Lebensunterhalt dienen, sind als Einkommen zu berücksichtigen.
Daraus folgt, dass anderweitige darlehensweise Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind.

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11-ff---11.04.2011.pdf

Ich glaube soeinfach ist das nicht dann gehe ich los hole mir einen Kredit und bekomme

weiter mein geld,das wäre zuschön.den Kredit nicht angeben ist auch nicht erlaubt.du hast nur deine Freibeträge.

Die Arge kann ab und an mal verlangen, dass Kontoauszüge vorgelegt werden! Frage mich nur, welche Bank deiner Freundin als Hartz-4-Empfängerin einen Kredit über 10000 € bewilligt!

ParTyBuNNy 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:22

den namen der bank weiß ich jetzt nicht. sie zahlt in ich glaub 136 monaten immer 98 euro pro monat.das geht doch auch als hartz 4 empfänger

mineiro  02.05.2011, 15:29
@ParTyBuNNy

Ich glaube schon, dass die das zurückzahlt! Mir kommt nur die Bank seltsam vor, die einen sogenannten "Klein- oder Anschaffungskredit"  mit fast 12-jähriger Laufzeit gibt! Hoffentlich wird deine Freundin da nicht abgezockt mit überhöhten Zinsen u.ä., so dass sie letztendlich den Kredit doppel und dreifach zurückzahlt!

ParTyBuNNy 
Fragesteller
 02.05.2011, 15:39
@mineiro

ne sie tut das schon genau durchlesen und so^^