Kontoplünderung, was nun?

7 Antworten

Wie gehen diese nun vor?

Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, wahrscheinlich wegen Unterschlagung und/oder Diebstahl. Die Lichtbilder des Täter stellen einen Ermittlungsansatz dar. Wenn der Täter z.B. bereits polizeibekannt ist, steigen die Erfolgschancen, dass seine Personalien ermittelt werden. Sollte der Täter nicht ermittelt werden können, wird die Anzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt und das Verfahren wird (zumindest vorübergehend) eingestellt.

Werde ich mein Geld zurück bekommen?

Von der Polizei nicht. Solltest du tatsächlich deine PIN im Geldbeutel aufbewahrt haben, wird auch die Bank nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Selbst für den Fall, dass seitens der Polizei der Täter ermittelt wird, musst du den entstandenen Entwendungsschaden zivilrechtlich bei ihm einfordern.

Habe ich Anspruch auf Schadensgeld?

Wenn der Täter ermittelt wird, kannst du die dir entstandenen Mehrkosten natürlich bei ihm einfordern. Aber mach dir keine zu großen Hoffungen: bei solchen Leuten ist meistens nicht viel zu holen.

Hoffentlich bekommst du dein Geld zurück. Mir wurde gesagt, dass man auf seinem Girokonto nur 5.000 €uro haben sollte. Darum habe ich noch ein Sparbuch und ein Online-Tagegeldkonto (auch Geldmarktkonto genannt). Bisher habe ich das Glück gehabt und bin noch nicht per Banking gehackt worden. Wichtig ist ein Virenscanner und eine Firewall auf dem Handy sowie auch im PC. Und bitte nur einen Virenscanner installieren. Zu viele Virenscanner kommen sich in die Quere, und dann ist kein Schutz vorhanden.

Wie ist der Dieb bitte an deine PIN gekommen? Den Schaden wird dir die Bank sicher nicht ersetzen. Du bist schuld, wenn der deine PIN von dir hat.

Den Schaden muss der Dieb ersetzen, falls er es kann.

Seine Bank-PIN sollte man nirgends abspeichern. Diese kann ausgelesen werden.

Also wenn das geld transferiert wurde, kann die Bank es rückbuchen, wurde es abgehoben helfen nur die Kameras aus dem Voijee bzw. Zeugenaussagen

Voijee

??????

@anitari

ich war nie gut in französisch^^

Foyer schreibt sich das.^^

Und wenn dein Franzözisch nicht so gut ist: nenn es in Zukunft doch einfach Vorraum. ;)

Wenn Du neben der Geldkarte auch noch die PIN in der Geldbörse aufbewahrt hast bekommst Du keinen Cent erstattet.

Denn anders als mit der PIN kommt keiner an Dein Geld/Konto.