Kontopfändung wegen Schulden, was tun?

13 Antworten

Geh doch erst einmal zu deiner Bank und frage nach was nun überhaupt detailiert passiert ist.

Das Geld bleibt dir bis zum Existenzminimum erhalten (soviel Geld wie der Gesetzgeber denkt das es dir zum Leben reicht) solange jemand von diesem Konto gerichtlich pfändet.

Einfach so wird eine Karte nicht eingezogen. Und über eine pfändung wird dir auch rechtzeitig bescheid gegeben. Ich erstmal zur Bank und lass dich aufklären!

Grüße ;)

Das ist nicht richtig so, denn das gilt nur für ein Konto mit P-Vermerk.

@crazyrat

Es bleibt auch ohen P-Vermerk das Existenzminimum

erhalten-> Pfändungsgrenze->ggf. einstweilige Vefügung

Natürlich bekommst Du das Geld, das über dem gepfändetem Betrag liegt ausgezahlt. Wenn es Dir möglich ist bringe es schnell in Ordnung. Wenn Du den Betrag nicht aufeinmal leisten kannst, sind manche Firmen auch bereit eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Geh zu Deiner Bank und mach Dich kundig. Keine falsche Scham, die Banker kennen das und Zahlungsschwierigkeiten sind nicht ehrenrührig. Wenn Du die Infos von Deiner Bank hast, kannst du das weitere Vorgehen entscheiden.

Wichtig finde ich, dass Du auf Deine Gläubiger aktiv zugehst. Schreib sie an und vereinbare eine Ratenzahlung, wenn das nun nach einem gerichtlichen Mahnverfahren für Deinen Gläubiger noch in Ordnung ist.

Ich hatte eine Schuldnerin, die nicht gezahlt hat und sich trozt mehrfacher Anmahnung einfach nicht gerührt hat. Darum war ich der Meinung, dass ich keine andere Wahl hatte, als einen Mahnbescheid gegen sie zu beantragen. Das habe ich getan und nach dem Mahnbescheid meldete sie sich plötzlich und es war ihr möglich, in Raten zu zahlen. Damit war ich einverstanden, denn eine Pfändung hätte vermutlich nicht viel gebracht, wäre erneut Aufwand gewesen und - last but not least - hätte eine Pfändung sie in ähnliche Schwierigkeiten gebracht, wie Dich nun.

Sie hatte den Kopf in den Sand gesteckt. Ich lese überall, dass dies der falsche Weg ist und meine Erfahrung ist es, dass es tatsächlich falsch ist. Eine angemessene Ratenvereinbarung, die zuverlässig eingehalten wird, ist mir viel lieber. Aber wenn die Alternative ist, dass ich mich von meinem Geld verabschieden muss, dann lass ich notfalls auch vollstrecken.

Ach ja: Hätte sich meine Schuldnerin vor meinem Mahnbescheid gemeldet, wäre sie diesen Monat fertig mit der Abzahlung. So muss sie noch die Mahnkosten abzahlen und ist erst in zwei Monaten fertig.

neeee -- wenn die dir eine pfändung reinknallen ist auch dein geld weg. am besten du wechsels die bank und eröffnest ein neues konto. willst du in zukunft pfändungen vermeiden musst du entweder ein p - konto einrichten oder nach holland, österreich oder in die schweiz ausweichen mit deinem konto!

Der Gläubiger hat eine Kontopfändung beantragt. Dann wird das Konto gespeert, aber die karte i.d.R. nicht einbehalten.

Du musst mit dem Gläubiger einen Zahlung vereinbaren, dann die errste Rate auch bezahlen. Dann holst Du bei der Bank eine Bestätigung von der Bank und schickst das am besten per Fax an den Gläubiger. Das braucht der, damit der eine Ruhestellung des Kontos bei der Bak beantragen kann.

Das ganze kannst Du telefonisch machen. Dann kommt meistens eine schriftliche Bestätigung hinten dran.

Du solltest aber evtl. bei der bank ein P-Konto einrichten. Nur dann bleiben Dir jeden Monat mindestens 985,- Euro zum Leben übrig. Die 985,- Euro sind auch bei Paaren und Familien vorgesehen. Nur Kindergeld oder Unterhaltszahlungen führen zu Steigerungen der Summe. Alles was über der Grenze liegt, wird automatisch an die Gläubiger überwiesen.

Bei einem normalen Girokonto ohne P-Eintrag geht das Geld auch im Notfall bis auf Null, Euro runter.

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/verbraucherinsolvenzrecht.html

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