Kontopfändung trotz Deckung

5 Antworten

das wird vermutlich nicht so klappen.

Wenn auf dem Konto derzeit 1.500 EUR gebunkert sind steht dem ein Pfändungsfreibetrag von 1.028,89 EUR gegenüber.

Jetzt eine Umwandlung auf ein P-Konto bringt somit nichts, da lt. deinem Thread ein PfÜB iHv. lediglich rd. 400 EUR vorliegt.

Freue dich somit, nun einen Schuldner weniger zu haben.

Alternativ könntest du versuchen, ob der Gläubiger mit einer Ratenvereinbarung einverstanden ist. Sollte es so sein, muss er den PfÜB zurück ziehen.

Mit Gläubiger und Bank sprechen - offene Forderungen regulieren.

Das ist egal ob was auf dem Konto ist! Der Gläubiger darf sich ja nicht einfach so bedienen also muss er um an das Geld zu kommen einen Pfändungsbeschluss bekommen (Was du eigentlich ja mitbekommen hättest müssen). Wenn dieser Pfändungsbeschluss vorliegt kann er zur Bank und sich sein Geld holen.

Hab dazu das hier gefunden: Bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dürfen erst vier Wochen nach Zustellung (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO, 1. Juli 2010) des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner zu Gunsten des Gläubigers vom Institut geleistet werden, damit der Schuldner gegebenenfalls noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Lohneingängen beantragen kann (sog. Leistungssperre). Innerhalb dieser Frist dürfen Kreditinstitute an den Pfändungsgläubiger nicht auszahlen.

zur bank gehn und mit deinen sachbearbeiter reden

Den Gläubiger das Geld bezahlen :( oder eine Ratenzahlung vereinbaren!