Kontopfändung gegen Erbengemeinschaft.?

3 Antworten

Wenn der Gläubiger nicht die finanzierende Bank ist, stellt sich die Frage, warum die Erbengemeinschaft die Erbschaft nicht gleich ausgeschlagen hat. Denn sofern der Erlös der Zwangsversteigerung die Schulden nicht deckt, kann der Gläubiger die Restsumme sehr wohl gegen die Gemeinschaft respektive jeden Erben einzeln vollstrecken lassen. Insbesondere wenn es auch noch eine finanzierende Bank gibt, und das Objekt demzufolge noch gar nicht abbezahlt ist, bleibt hier wohl nur der Weg der Nachlassinsolvenz.

Leider falsch. Die Erbengemeinschaft ist eine BGB-Besellschaft (GbR).Der Gläubiger kann sich auch bei einem einzigen Erben schadlos halten.
Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch.Im Außenverhältnis haftet demnach jeder Gesellschafter unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen.
Im Innenverhältnis kann unter Umständen ein Regressanspruch gegen
Mitgesellschafter bestehen, der aber im Außenverhältnis keine
schuldbefreiende Wirkung hat.

Lese ich das richtig?

Das Haus ist noch nicht abbezahlt und zusätzlich ist das Haus als Sicherheit für ein weiteres Darlehen eingesetzt? Das hört sich nach einem ganzen Haufen Schulden an!

Und ja, wenn mehr Schulden da sind als die Zwangsversteigerung einbringt darf auch das weitere Privatvermögen der Erben gepfändet werden.