Kontopfändung Finanzamt wegen Schätzung von der EX

6 Antworten

Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann jeder der beiden eine Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach §§ 268 ff Abgabenordnung beantragen. Das bedeutet, die Einkommensteuer wird nach dem Verhältnis der Einkünfte und der geleisteten Steuern aufgeteilt. Also: Wenn Du keine Einkünfte hattest oder nur Lohneinkünfte mit einbehaltener Lohnsteuer, kann normalerweise auf Dich keine Steuerschuld entfallen, und die Kontenpfändung des Finanzamts müsste aufgehoben werden. Das geht aber nicht, wenn das Konto auf Ehegatten lautet. Dein Anwalt müsste mit dieser Auskunft eigentlich helfen können, Viel Glück Helmuthk

Danke für den Hinweis, habe heute den Antrag beim Finanzamt eingeworfen, trotzdem werde ich morgen den Termin beim Fachanwalt wahrnehmen, weitere Info über den Verlauf werde ich hier posten

sprich mit dem finanzamt und biete ihnen ratenzahlung an wenn sie im gegenzug die pfändung ruhen lassen. sobald du aber die raten einstellst ist das konto wieder dicht. im übrigen kannst du bei der bank dein konto als pfändungsschutzkonto eintragen lassen, dann muß man dir monatlich einen bestimmten betrag auszahlen. kann dir jetzt leide nicht sagen wie hoch der ist, glaub etwas über 900 euro aber will mich da nicht festlegen. aber auf jeden fall zeige dich kompromißbereit, denn denn auch beim finanzamt arbeiten menschen mit denne man reden kann.

Habe ich schon gemacht, Eine stundung lehnen sie ab....Sie waren auch alle sehr hilfsbereit und hatten für meine Lage auch verständnis aber ihnen wäre auch die Hände gebunden...

Helmuthk hat ja schon am Anfang auf §268 AO verwiesen, was der richtige weg ist. Das löst Dein Problem mit dem FAmt, aber dauert auch ohne Ende. Unabhängig davon ist dein Ruf bei deiner Bank -sorry- versaut. Du schreibst " finanzelle Situation eh angespannt", Deine jetzige Bank wird Dich fallen lassen, obwohl die Pfändung nicht wirklich Dein Problem ist. Im Grunde funktioniert diese Konto auch mit einem schönen "P" voran nicht mehr, außer da kommt demnächst noch ein dicker Zahlungseingang. Es müsste ja auch ein Firmenkonto sein, da ich hier behaupte, dass das FA bisher nicht dein privates Konto ermittelt hat(oder ?), was die wiederum schnell auch ohne Richter können.In der Regel schreibt das Finanzamt nichts in die Schufa, aber wohl jetzt deine Bank. Such Dir ein Konto im europäischen Ausland. Die Vorteile a.) braucht das deutsche FA zukünftig ein Gerichtsbeschluss um es zu durchsuchen oder zu pfänden. b.) SEPA funktioniert einwandfrei. c.) sind dummerweise auch billiger als D Banken. Es gibt viele große ausländische Banken die Konten online auch für D anbieten. Vergiss alle Kredite in D mit dem Prädikat "ohne Schufa". Gibt es nicht nicht D und verar.... dich nur.

Hallo "amt27014"

Im Kalenderjahr habt ihr euch getrennt, aber für das Jahr noch eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Es handelt sich doch um eure gemeinsame Steuerschuld, oder?

Wenn dem Finanzamt noch Unterlagen fehlten und diese trotz Aufforderung nicht ankommen, dann schätzen die.

Das einfachste ist - Unterlagen einreichen.

weitere zusätzliche Möglichkeit wäre, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, dann hast du wenigstens einiges wieder an flüßigen Mitteln.

Wie wandle ich das Konto in ein P-Konto um, Anruf bei der Bank reicht das aus ?

@amt27014

Nein - reicht nicht, du musst schon selber dort aufwarten.

Es ist kurz und schmerzlos und hast zumindest erst einmal sofort das Konto rückwirkend auf den 1.d.Monats für 985,15 EUR frei.

@amt27014

Nein - reicht nicht, du musst schon selber dort aufwarten.

Es ist kurz und schmerzlos und hast zumindest erst einmal sofort das Konto rückwirkend auf den 1.d.Monats für 985,15 EUR frei.

@amt27014

Nein - reicht nicht, du musst schon selber dort aufwarten.

Es ist kurz und schmerzlos und hast zumindest erst einmal sofort das Konto rückwirkend auf den 1.d.Monats für 985,15 EUR frei.

Es sollte beim Finanzamt sofort schriftlich die Aufteilung der Steuerschuld beantragt werden. Wenn die Frau im Veranlagungszeitraum selbständig war, ist anzunehmen, dass die Steuernachzahlung wirklich nur die Frau betrifft. Es würden zwei neue Bescheide ergehen und jeder muss lediglich seinen Anteil zahlen. Der Antrag erfolgt formlos unter Angabe der Steuernummer. Dieser Antag wird z.B immer gestellt wenn sich einer der Ehegatten in Privatinsolvenz befindet und der Andere seine Steuererstattung ausgezahlt bekommen möchte.