Kontopfändung durch Nichtzahlen des Rundfunkbeitrags, was nun?

4 Antworten

nun wirst du warten müssen bis die pfändung durch ist und von dem rest kannst du deine kosten decken.

bis dahin schnell vermieter und stromanbieter bescheid geben, dass geld später kommt.

was dir passiert nach der nicht-zahlung des beitrags war dir bekannt. nun hast du außer der pfändung, den kosten dieser, säumnisgebühren etc auch noch negative schufaeinträge zu laufen.

Hallo,

hatte das selbe Problem gestern auch und ich habe mich dazu entschieden die Summe zu begleichen, eben aus dem selben Grund wie bei dir: alles wird am 1. des Monats abgezogen, ich hatte keinen Cent in der Tasche und keinen Zugriff auf mein Konto. Ich habe auch seit Monaten, wenn nicht sogar Jahren, Rechnungen, Mahnungen und einen Vollstreckungsbescheid einfach ignoriert und das habe ich jetzt davon.

Nachdem ich das gestern bezahlt habe, konnte ich heute wieder auf mein Konto zugreifen. Die Bearbeitungsdauer, oder wie man das auf schlau nennt, beträgt 8-9 Arbeitsstunden sagte mir der Mitarbeiter meiner Bank.

Ich befürchte du kommst da nicht drum herum :( Sch*#ss GEZ

Kann man auch direkt Ratenzahlung mit dem Gläubiger, also mit der Rundfunkstelle vereinbaren, sodass es schnell wieder zu Freigabe kommt?

@wieunfairdasist

Leider nicht, dafür ist es jetzt zu spät. Ich meine du kannst es versuchen, habe ich auch, aber die "nette" Dame sagte es sei zu spät.

@wieunfairdasist

Doch! Das geht wenn noch kein Geld angewiesen wurde - welches ich mir schlecht vorstellen kann. Normalerweise ist es so, dass man nur auf den Rest Zugriff hat.

D.h.: 650,- auf dem Konto und Pfändungsbetrag wäre 550,-... dann kann man 100,-  verwenden.

Wenn man morgen aber zur Bank geht und ein Pfändungskonto beantragt (das geht schnell und ist sofort gültig), ist die Summe bis zum Pfändungsschutz-betrag wieder verfügbar! Rückwirkend!

Bitte die Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto beachten! Evtl. getrennte Kontenm...?!

LG

Ich lache mich gerade über deinen Nickname kaputt:D:D Das ist echt 'ne verdammt bescheuerte Situation, genau das habe ich mir gestern auch gedacht: WIE UNFAIR DAS IST!!! Aber ich kann mittlerweile wieder drüber lachen... 580 € weg... einfach so... dabei verdiene ich sogar noch weniger als du, könnte wieder heulen aber trotzdem musste ich lachen :D Sachen gibt's

Ich kann das leider nicht auf einmal zahlen

@wieunfairdasist

Es gibt ein Pfändenschutzkonto, informier dich mal darber oder frag hier nach. ich weiss leider nicht genau wie das funktioniert aber man kann sich ja mal informieren. Viel Glück

Das ist schon unfair...

@wieunfairdasist

Nein, das ist das Ergebnis, wenn man den Kopf in den Sand steckt.

Ein Konto zu pfänden, sowie Vollstreckungen in die Wege zu leiten - sind an Vorraussetzungen geknüpft! Diese hat die GEZ NICHT !!

Im Übrigen: Die GEZ gibt es noch !! Diese haben lediglich einen neuen Namen, da der ehem. zu verdreckt war! GEZ heisst "Beitragsservice" und dieser Name ist bereits verdreckter als der alte..... aber das nur am Rande!

Zum Thema:

Diese Vorraussetzungen wären: 

1. ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide gemäß ZPO!   (Bitte googlen!)

2. Prüfung der Richtigkeit einer Vollstreckung (auch Kontopfändung)! Dazu genügt kein Vollstreckungsersuchen der Gläubiger (GEZ) mit deren fragwürdigen Hinweisen zur Konformität, sondern eine ordnungsgemäße und sorgfältige Prüfung seitens aller Gerichtsvollzieher oder Sonstiges!!! Bei Missachtung kann Schadensersatz verlangt werden..!

Mit diesem Wissen lässt sich eine Pfändung verhindern! Insofern eine ordnungsgemäße Zustellung eines Verwaltungsaktes auf Seiten der "GEZ" nicht praktiziert wird (da keine Behörde lol )!

Wenn eine Vollstreckung von Amtswesen nur angekündigt wurde, ist immer noch genügend Zeit dort vorstellig zu werden,  um die "angeblichen" Bescheide einzusehen und das von der Stelle bereits geprüfte und "ordnungsgemäße" Pfädungsersuchen. Das gilt auch für die Bank! Also, immer schön locker bleiben und sich einlesen! Es gibt genug Lektüre und gute Foren...

Außerdem haben auch normale Bürger Rechte. Man sollte nur wissen welche das sind ...

LG

Ein Konto zu pfänden, sowie Vollstreckungen in die Wege zu leiten - sind an Vorraussetzungen geknüpft! Diese hat die GEZ NICHT !!

Du irrst, und bei Gelegenheit solltest du dir mal das BGH-Urteil vom 21.10.2015 ansehen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/bundesgerichtshof\_bestaetigt\_erneut\_die\_rechtmaessigkeit\_der\_vollstreckungsverfahren/index\_ger.html

Außerdem haben auch normale Bürger Rechte

Stimm, sie haben aber auch Pflichten, auch wenn manchen das nicht gefällt.

@PatrickLassan

Hallo Herr Lassan,

ich brauche mir keine unsinnigen Urteile durchzulesen. Insbesondere nicht auf Webseiten eines "Service-Portal für Unternehemen" diese NICHT rechtsfähig sind! Diese Informationen sind verständlicherweise so gestaltet, um weiterhin das Volk für dumm zu verkaufen indem nur Urteile zu deren Vorteile veröffentlicht werden.

Der Beitragsservice (GEZ)  ist KEINE Behörde, sondern ein Inkassounternehmen welches für die LRA tätig sein darf um weiterhin rechtlos Gelder einzutreiben!  Mehr aber auch nicht!

Ihr zitierter Beschluss bezieht sich auf eine Vollstreckung von vielen und wurde von einer LRA (in diesem Fall SWR) bestritten, als ein Bürger wieder einmal den Kopf in den Sand steckte....

Ihr Kommentar lässt vermuten, dass auch Sie bereits hinters Licht geführt wurden, da Sie  i. d. T. denken "alles was staatlich ist, wird auch schon so richtig sein".... doch leider ist das nicht so!

Thema "Pflicht" : Natürlich haben wir diese - und diese werden auch vom Volk erfüllt. Aber was wäre denn, wenn ein Unrecht zur Pflicht wird? Augen zu und durch..?

Art 20 GG

@Miklap

ich brauche mir keine unsinnigen Urteile durchzulesen. Insbesondere nicht auf Webseiten eines "Service-Portal für Unternehemen" diese NICHT rechtsfähig sind!

Erstens ist das ein Urteil des Bundesgerichtshofs, zweitens habe ich dir einen anderen Link gegeben, unter dem du das Urteil nachlesen kannst, nämlich den hier:

https://openjur.de/u/864953.html

@PatrickLassan

Erstens ist der Bundesgerichthof nicht zuständig für Verfassungsfragen (das wäre das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe) und zweitens sind alle Urteile diese den Verstoß gegen die Verfassung nicht erkennen (wollen!) rechtsbeugend - um nicht zu sagen: EIN SKANDAL !

@Miklap

Aber was wäre denn, wenn ein Unrecht zur Pflicht wird? Augen zu und durch..?

"1. ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide gemäß ZPO!"

Die ZPO findet KEINE Anwendung, sondern das VwVG des Landes!!!

"2. Prüfung der Richtigkeit einer Vollstreckung (auch Kontopfändung)!"

Was wäre das den?

"Insofern eine ordnungsgemäße Zustellung eines Verwaltungsaktes auf Seiten der "GEZ" nicht praktiziert wird (da keine Behörde lol )!"

Der Beitragsservice und die LRA's sind Behörden wenn es um den Rundfunkbeitrag geht, zumal der Beitragsservice zu den LRA's gehört

"Das von der Stelle bereits geprüfte und "ordnungsgemäße" Pfädungsersuchen."

Die Vollstreckungsbehörde (hier Stadtkasse) braucht nicht mal ein Ersuchen, weil die Stellen ihre Pfändungsbeschlüsse selbst aus.

"Das gilt auch für die Bank!"

Und die Bank darf nicht an den Schuldner zahlen, wenn der Beschluss da ist.

@Zuko540

Sorry - mein Fehler! ZPO findet natürlich keine Anwendung für die ordnungsgemäße Zustellungen...

Das wäre dann gemäß §122 AO (Abgabeordnung - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes). Interessant dazu wäre unter Abs.2 der letzter Satz:
[...] "im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen".

"2. Prüfung der Richtigkeit einer Vollstreckung (auch Kontopfändung)!"


Was wäre das den?

z.B. die ordnungsgemäße Zustellung der Verwaltungsakte (s.oben) - oder einen bereits gestellten Widerspruch gegen die "Ersuchenden" der jeweiligen verfassungsrechtlich bedenklichen Bescheide...

Der Beitragsservice und die LRA's sind Behörden wenn es um den Rundfunkbeitrag geht, zumal der Beitragsservice zu den LRA's gehört

Der Beitragsservice ich KEINE Behörde! Die LRA dagegen schon.

Die Vollstreckungsbehörde (hier Stadtkasse) braucht nicht mal ein
Ersuchen, weil die Stellen ihre Pfändungsbeschlüsse selbst aus.

Doch! Vollstreckungen werden nicht ohne Grund (Ersuchen) aktiviert.. Auch die Stadtkassen werden nicht ins "Blaue" pfänden.

@Miklap

Der Beitragsservice ich KEINE Behörde! Die LRA dagegen schon.

Das ist deine Meinung. Der BGH hat dazu eine andere Ansicht (siehe den von mir verlinkten Beschluß)

Vollstreckungen werden nicht ohne Grund (Ersuchen) aktiviert.. Auch die Stadtkassen werden nicht ins "Blaue" pfänden.

Die Stadtkassen bzw. in manchen Bundesländer die Finanzämter pfänden, wenn sie ein entsprechendes Vollstreckungsersuchen bekommen.

@PatrickLassan

Es geht nicht um meine Meinung und/oder Ansichten anderer Gerichte.


Die Stadtkassen bzw. in manchen Bundesländer die Finanzämter pfänden,
wenn sie ein entsprechendes Vollstreckungsersuchen bekommen.

Na.. wenigsten darin sind wir uns einig... Allerdings sind diese Vollstreckungen (bzgl. Rundfunk) nur gültig, weil das Volk keine Lust hat sich aber auch nur halbwegs mit diesem fehlerhaften System zu beschäftigen. Diese bezahlen lieber und haben ihre Ruhe - zum Leid Anderer.

@Miklap

"Das wäre dann gemäß §122 AO(Abgabeordnung - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes). Interessant dazu wäre unter Abs.2 der letzter Satz"

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, somit findet die Abgabenordnung keine Anwendung, nur wenn das LVwVG auf die entsprechenden §§ der AO verweist.

"Der Beitragsservice ich KEINE Behörde! Die LRA dagegen schon."

Der Beitragsservice gehört zu den Landesrundfunkanstalten und er stellt im Sinne des VwVfG's eine Behörde dar.

"Doch! Vollstreckungen werden nicht ohne Grund (Ersuchen) aktiviert.. Auch die Stadtkassen werden nicht ins "Blaue" pfänden."

Es gibt zwar ein Ersuchen, aber nicht durch die Vollstreckungsbehörde.

Die können ihre Pfändungsbeschlüsse selbst erstellen.

@Miklap

1. Ist der Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig, deine Meinung ist somit egal, da du keine Gesetze kippen kannst, sondern nur LVerfG oder das BVerfG.

2. Solange eines der o.g. Gerichte keine Verfassungswidrigkeit festgestellt hat, dann bist du verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

@Zuko540

Steuer oder nicht Steuer... Unerheblich! Geld ist Geld! Und dieser Verwaltungsakt fällt doch unter der Abgabeordnung. Lasse mich aber gerne belehren.

Der Beitragsservice gehört zu den Landesrundfunkanstalten und er stellt im Sinne des VwVfG's eine Behörde dar.

Richtig! Sieht so aus und stellt sich auch so dar... Ist aber dennoch keine Behörde!

Es gibt zwar ein Ersuchen, aber nicht durch die Vollstreckungsbehörde

Sagte ich auch nicht. Die Ersuchen kommen vom BS im Auftrag der Gläubiger (LRA) und sollten vor der Vollziehung überprüft werden.

LG

@Zuko540

1. Ist der Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig, deine Meinung ist somit egal, da du keine Gesetze kippen kannst, sondern nur LVerfG oder das BVerfG.

Das ist aber lediglich die Meinung der VwG. Das BverfG hat doch noch nicht einmal "dran geschnuppert"! Dieser Shitstorm wird noch erfolgen...

2. Solange eines der o.g. Gerichte keine Verfassungswidrigkeit
festgestellt hat, dann bist du verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu
bezahlen.

Einer von vielen Irrtümern...

@Miklap

Es geht nicht um meine Meinung und/oder Ansichten anderer Gerichte.

Dann eben nicht Meinung, sondern Rechtsauffassung, und die wird bisher weder vom BGH noch von irgendeinem anderen Gericht geteilt.

Das ist aber lediglich die Meinung der VwG.

Das ist nicht die Rechtsauffasung der Verwaltungsgerichte, sondern die Rechtsauffassung diverser Verfassungsgerichte der Bundesländer. Rundfunk ist Ländersache.

Einer von vielen Irrtümern...

Du bist im Irrtunm. Über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen entscheiden Gerichte, und nicht der Stammtisch oder das Internet.

@Miklap

"Das ist aber lediglich die Meinung der VwG."

Nein, sondern auch die Verfassungsgerichte diverser Bundesländer.

"Das BverfG hat doch noch nicht einmal "dran geschnuppert"!"

Ich bezweifle, dass daraus was wird, weil diverse Entscheidungen des BVerfG auch hinzu gezogen werden.

Wahrscheinlich auch die Hessen 3-Entscheidung wonach eine ersatzlose Abschaffung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist.

"Einer von vielen Irrtümern..."

Über die Verfassungswidrigkeit entscheiden die Verfassungsgerichte und keine Bürger.

@Zuko540

Ich habe noch niemanden erlebt der so verbohrt ist! Sie verhalten sich als wäre Ignoranz eine Tugend! Sie scheinen unverbesserlich oder uneinsichtig entgegen der Meinung des Volkes und im Bezug auf einige Grundrechte zu sein und daher mache ich mir nicht die Mühe Ihre entsprechenden Kommentare weiterhin zu kommentieren oder vergeude meine Zeit mit Ihnen...

Ein Zitat gebe ich Ihnen aber noch mit auf den Weg:

"Der Bürger hat das Recht und auch die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt dass sie demokratische Rechte missachtet!"

Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 - 1974)

Mit freundlichen Grüßen

Rechnungen sollte man- sofern diese berechtigt sind- bezahlen.