Kontopfändung durch das Finanzamt - kann ich wieder auf mein Konto zugreifen, wenn ich den geforderten Betrag bezahle oder ist alles weg?

3 Antworten

Wenn Du das bezahlst, hebt das Finanzamt die Pfändung auf - ansonsten wird alles gepfändet, was auf dem Konto ist oder, falls das aktuell nicht ausreicht, was zukünftig eingeht - man sollte daher ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei der Bank beantragen; dann wird das pfändungsfreie Guthaben freigestellt (Umstellung darf nicht länger als 3 Bankarbeitstage dauern) - auch wenn die Pfändung bereits vorliegt, kann man das machen...

Auf einem Nicht-P-Konto gibt es keinerlei Pfändungsschutz - auch nicht bei Sozialleistungen...

Ja natürlich. Wenn du den Betrag beglichen hast, musst du aber deine Bank/bzw. das Finanzamt um Erledigung/Löschung der Pfändung bitten.

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkonto`s. ( P-Konto ) Darauf hat jeder einen Rechtsanspruch, der ein Girokonto hat. ( § 850k ZPO )

Beim P-Konto sind automatisch jeden Monat 1.073,88 € vor einer Pfändung geschützt. Die Pfändung sollte aber nicht älter als 4 Wochen  sein, wenn du das P-Konto beantragst. Sonst ist alles Geld eventuell weg.

Wenn alles bezahlt ist , ja