Kontopfändung beim Partner! Wird mein Konto auch gepfändet wenn wir heiraten?
Hallo Leute! Ich entschuldige mich vorher für mein Deutsch :)
Ich habe eine Frage! Mein Verlobter hat Schulden und daher auch Kontopfändung, wir möchten uns bald heiraten und jetzt ist die Frage, wenn ich ihn heirate wird mein Konto auch gepfändet obwohl er diese Schulden noch vor mir hatte?
Ich danke im Vorauß für eure Hilfe!
Liebe Grüße
5 Antworten
Dein eigenes Konto wird nicht gepfändet. Aber du mußt für seinen Unterhalt bezahlen.
Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft (schließt das BGB aus). Auch wenn das Gehalt deines Freundes über dein Konto liefe könnte dies Konto dennoch nicht gepfändet werden (wird ja immer behauptet). Aber, und das ist viel schlimmer, es kann der Herausgabeanspruch gepfändet werden und damit würdest und zum Drittschuldner werden. Als Drittschulder könntest du für deinen Verloben nicht einmal pfändungsfeie Beträge geltend machen, denn die gelten nur für EIGENE Einkommen. Insofern ist die Aussage schon richtig, dein Verlobter soll ein eigenes P-Konto machen.
Wegen Pfändung und Mithaftung gibt es aber eine Ausnahme, die Ehefrau haftet gegenüber dem Finanzamt, wenn dein "Dannehemann" Schulden beim Finanzamt hat die während der Ehe entstehen bzw. entstanden sind.
Also ruhig die Hochzeit unbeschwert planen
Nein, normal ist das nicht zulässig. Aber es sollten getrennte Konten sein und es sollte kein Zugriff auf das jeweilige Konto des anderen möglich sein. Im Falle der Heirat ist auch ein Ehevertrag sinnvoll.
Das ist gut möglich. Du heiratest die Schulden sozusagen mit und dann gehören sie euch beiden. Holt euch am Besten jeder ein eigenes P-Konto, Pfändungsfrei bis zu einem gewissen Betrag.
Ist leider kein Unsinn.
Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man für die Schulden des Ehepartners haftet.
Schulden gehören erst einmal nur dem, der sie macht. Ehepartner haften nicht zwangsläufig füreinander. Dabei ist es unerheblich, ob man sich in der Ehe für Gütertrennung oder die Zugewinngemeinschaft entschieden hat.
Aber jeder soll nach seiner Fasson selig werden, lebe ruhig weiter mit deiner Meinung.
Die Schulden deines Verloben sind ja schon VOR der Eheschließung vorhanden, daher brauchst du nichts befürchten. Trotzdem würde ich dir raten, getrennte Konten auch nach der Eheschließung und kein gemeinsames Konto.
Unsinn, Schulden mit einheiraten!