Geht eine Kontopfändung bei einem fremden Konto?
Und zwar würde mich interessieren wenn ich jetzt z.b ein konto habe und z.b von meiner freundin das geld darauf geht und sie schulden hat und gesagt wird wir machen eine konto pfändung.Können die da einfach mein konto sperren ? Weil sie ja im grunde eine fremde ist und mein konto damit nix zutun hat. Sie ist ja nicht inhaber. Ich meine mal gehört zu haben das die das dann nicht dürfen. Also wenn wir jetzt davon ausgehen das ihr geld schon ein paar jahre auf mein konto geht.
5 Antworten
dein Konto kann wegen Schulden der Freundin nicht gepfändet werden.
Allerdings handelt es sich, wie FordPerfect richtig schreibt, um einen AGB Verstoß, der zur Kündigung des Kontovertrages durch die Bank führen kann wenn das dort bekannt wird.
Sollte der Gläubiger erfahren, dass Guthaben eines Dritten auf deinem Konto liegt, dann kannst du per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Drittschuldner in Anspruch genommen werden und musst dann das vorhandene Geld der Freundin, soweit sie gegen dich einen Herausgabeanspruch hat, an den Gläubiger überweisen.
Soweit ihr Einkommen unter der Pfandfreigrenze liegt müsste sie dann wieder umgehend beim Amtsgericht einen Pfändungsschutzantrag stellen.
Unabhängig davon und natürlich je nach ihren Einkommens- und sonstigen finanziellen Verhältnissen scheint es angebracht, darüber nachzudenken (und sich dazu z. B. von der Bank / Sparkasse beraten zu lassen, ob sie nicht ein geschützes sogenanntes P-Konto auf eigenen Namen eröffnen sollte, auf das
ihr Einkommen eingeht.
Und schließlich: wenn Gläubiger schon seit "ein paar Jahren" hinter ihr her sind und sie nicht in der Lage ist, die Schulden zu begleichen wäre über ein sogenantes Verbraucherinsolvenzverfajhren nachzudenken, damit sie diese Sorge los wird.
Dein Konto kann nicht gepfändet, aber gekündigt werden - und zwar durch deine Bank wegen Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen (und das Geldwäschegesetz). Die Nutzung eines Kontos zur Abwicklung von Zahlungen zugunsten Dritter ist nämlich ein schwerwiegender Verstoß und führt - wenn die Bank das bemerkt - zur sofortigen Sperrung und Kündigung.
Natürlich nicht. Du siehst das schon richtig.
Ein ehemaliger Freund hatte auch Schulden, und sein Konto wäre gepfändet worden, hätte er eines gehabt, auch bei ihm ging sein Lohn auf da Konto seiner Freundin
nur wenn ihr das komplette konto auflöst
Was ?
Sie muss alle Konten angeben, worauf ihr Geld gebucht wird. Also auch deines. Somit kann das auch gepfändet werden !!
Die dürfen mein geld aber nicht anrühren oder ? Bzw das geld sperren.Weil ich eine ganz andere person bin.
Wenn ihr ein gemeinsames Konto habt, musst du beweisen, welches Geld deins ist und welches deiner Freundin gehört. Da das schwer wird, zählt es als Gemeinschaftskonto und ist somit pfändbar !
http://www.rechtsanwaltskanzlei-patze.de/pfandung-eines-gemeinschaftskontos.html
Das ist da aber anders.Da steht was von ehe und das es 2 kontoinhaber gibt.Das ist bei uns nicht so ich bin alleiniger inhaber.Ausserdem wohnt sie nicht bei mir und wir sind nicht verheiratet.Da geht es nur um ein gemeinschaftskonto.Wo auch 2 leute im vertrag sind.
Wo ist denn hier irgendwas von einem "Oder"-Konto geschrieben worden? Das ist etwas völlig anderes.
Bloßes Nachplappern genügt eben nicht. Erstens ist seine Freundin nach seinen Angaben keine (Mit-)Inhaberin des Kontos, sondern es geht nur für sie bestimmtes Guthaben darauf ein (zwar in der Regel ein AGB-Verstoß, aber hier unerheblich) und zweitens muss bei Gemeinschaftskonten differenziert werden. Der verlinkte Artikel bezieht sich auf ein sogenanntes "Oder-Konto".
Käse. Konten, die nicht auf den Namen des Schuldners laufen, sind selbst bei Abgabe einer Vermögensaufstellung (EV) nicht zu benennen. Wozu auch? Sie gehören ihm ja nicht, und somit auch das Geld nicht, welches sich auf diesen Konten befinden mag.
Da würde ich aber gerne mal ne Quelle zu wissen!