Kontolle der Gültigkeit Semesterticket?

10 Antworten

Es wurde doch bereits vom Kontrolleur aufgenommen, dass dein Ticket ungültig war und du schwarz gefahren bist - die sind doch nicht doof, natürlich musst du die (berechtigte..) Strafe nun auch zahlen.

Um das Gegenteil zu beweisen (was du ja nicht kannst), musst du persönlich am Schalter der DB erscheinen und das gültige Ticket vorzeigen.

Du bist schwarz gefahren und musst die Strafe zahlen. Ein Ticket rückwirkend zu ändern ist logischerweise nicht möglich

Für Schwarzfahren zahlt man Strafe. Du kannst auch nicht einfach nicht gemerkt haben, dass die Ampel doch schon rot war.
Du müsstest ein aktuell gültiges Ticket vorweisen, gekauft vor dem Zeitpunkt der Kontrolle. Wenn du das nicht hast, dann keine Chance. Zurecht, wie ich finde, denn wir müssen ja für alle Schwarzfahrer mitzahlen mit jedem Ticket.

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Ist das die neue Umschreibung für Urkundenfälschung?