Kontoeinsicht1?

3 Antworten

Es besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, bei einem entsprechenden Verdacht eine richterliche Verfügung einzuholen. Dann bist du bzw. der Anbieter der Plattform zur Herausgabe der Daten verpflichtet.

nur bei verdacht auf straftaten kann en gericht das erlauben, ansonsten gilt das bankgeheimnis.

bravesKerlchen  15.08.2017, 18:02

Das simmt leider nur bedingt. Grundsätzlich darf das Finanzamt nur in Verdachtsfällen Kontodaten abfragen. Jetzt kommt das Aber : Es braucht dafür keine richterliche Genehmigung mehr. Das FA kann also für sich alleine Entscheiden. 

noname68  15.08.2017, 18:05
@bravesKerlchen

bist du sicher? das entspricht in keinster weise unserem rechts-system, das den schutz von privatsphäre und persönlichen daten sehr hoch ansiedelt.

"verdachtsfälle" könnte man auch konstruieren und wenn es herauskommen sollte, dass eine behörde damit schindluder getrieben hat, rollen köpfe, wenn die presse davon wind bekommt.

bravesKerlchen  15.08.2017, 18:07
@noname68

Hab mal nen Link dazu gebracht