Kontodiebstahl,welche Strafe kann erwartet werden

5 Antworten

Urkundenfälschung, Unterschriftenfälschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen ... na klasse. Und für solche Taugenichtse, die mit ihrer Zeit nichts Besseres anfangen können, darf dann der Steuerzahler Kost und Logis zahlen. Wie kommt dein Freund dazu, sich solchen Unfug auszuhecken? Hat er dermaßen Langeweile? Und noch eine ganz andere Sache: Er hat ja nicht die Bank oder irgendein anderes anonymes Unternehmen geschädigt, denn die sind in der Regel hervorragend versichert, sondern er hat eine Privatperson geschädigt, nämlich die, deren Konto er absichtlich und in betrügerischer Absicht geplündert hat. Und diese Privatperson hat ganz schön viel und lange arbeiten und Steuern zahlen müssen, um 2.000 Euronen auf einem Konto ansparen zu können. Die Aktion ist einfach nur link, kindisch und asozial. Der Kerl darf sich auch schon auf einen netten Eintrag im Führungszeugnis freuen, mal abgesehen von einer ordentlichen Strafe. Zufall ist das nicht gewesen, man wird ihm also wissentliche Bereicherung an fremdem Eigentum vorwerfen können. Wenn er ganz viel Glück hat und sich einsichtig zeigt (und das auch tatsächlich ist), sollte er mindestens mit einer gehörigen Portion Sozialarbeit und einer Geldstrafe rechnen. Wenn nicht, dann wird er sich auf Hotel G. einstellen dürfen. Und danach wird er es schwer haben, überhaupt Arbeit zu bekommen, denn wer will schon einen Betrüger und Dieb für sich arbeiten lassen? Wieder ein selbst verschuldeter Hartz-IV-Empfänger mehr, den aufrichtige Steuerzahler finanzieren dürfen ... Seufz

Zum einen ist das Betrug gem. § 263 I StGB und zum anderen Urkundenfälschung (Unterschrift auf dem Formular gefälscht) gem. § 267 StGB. Wie hoch die Bestrafung ausfällt hängt davon ab wie kooperativ sich dein Freund verhält (bei nachgewiesener Schuld).

Wenn er es war und sich kooperativ verhält, istda auf jeden Fall Knast drin oder vielleicht auch Bewährung oder Geldstrafe. Wenn es zu einer Geldstrafe kommt und er sie nicht zahlen kann, was passiert dann. Danke mache mir gerade voll die Platte.

@marekus

Wie schon erwähnt, über die Höhe der Bestrafung kann hier keine eine verbindliche Aussage machen. Wenn er eine Geldstraf bekommt und sie nicht zahlen kann, kann man bei der zuständgen Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung beantragen. Sollte der Betrag oder die Rate nicht gezahlt werden, geht es hinter Gittern. Dann müssen die Tagessätze abgesessen werden.

Das kann teuer werden - aber ich bin nicht der Richter, von dem hängt es ab und davon, was da noch alles so drum herum ist (Vorsatz, Versehen).

Quatsch, schon der Versuch reicht.... Aus Versehen passiert sowas nicht

@Volker13

Ja, natürlich. Aber bei manchen:-) denke ich schon, dass das aus Versehen passieren kann.

Das ist versuchter Betrug. Kannste mal § 263 StGB googlen. Dort ist das strafmaß als rechtsfolge genannt.

wenn er es nicht war, brauch er nichts zu befürchten, wenn doch dann hoffentlich eine empfindliche Strafe