Kontoauszüge Tod des Vaters
Mein Vater lebt bei meinem Bruderim Haus. Er ist geistig gesund und u. a. noch voll geschäftsfähig und ich hoffe, es bleibt noch lange so. Nun wollte ich wissen, ob ich als Sohn nach dem Tod des Vaters ein Anrecht auf Einsichtnahme der Kontoauszüge des Vaters habe. Mein Bruder meint, nein. Er sagt, das geht mich ebenso wenig an, wie ihn. Da der Vater leut Hausarzt noch im Besitz seiner geistigen Kräfte sei. Mein Bruder bekommt einen Festbetrag vom Vater, weil er viel für ihn macht. (Was auch stimmt) Außerdem ist mein Bruder stark ans Haus gebunden, weil der Vater körperlich vollkommen schwach ist. Die Rente ist nicht sehr hoch, dennoch möchte ich gerne wissen, was damit passiert. Mein Vater hat mir gesagt, es ginge mich nichts an, da es sein Geld sei.
6 Antworten
Solange Ihr Vater lebt, geht es keinen was an, was er mit seinem Geld macht, da hat er vollkommen Recht. Da haben sie auch keinen Anspruch darauf, die Kontoauszüge einzusehen. Verstirbt er haben sie als Erbe das Recht, sich von der Bank Auskunft über den Nachlass geben zu lassen. Das ist auch wichtig, um zu entscheiden, ob sie das Erbe annehmen wollen oder es ausschlagen- wenn nur Schulden da wären. Dazu gibt es eine 6- Wochen Frist nach Kenntnis vom Tod des Erblassers.
versteh nicht was du meinst, wenn dein vater verstorben ist, müssen sich die erben um alles kümmern und somit auch um seine finanzen. hat dein vater ein testament und du bekommst deinen pflichtteil, wenn du nicht berücksichtigt wirst
Dein Bruder hat grundsätzlich recht! Dein Vater kann mit seinem Geld machen, was er möchte! Und das geht Dich weder jetzt noch nach seinem Tod etwas an. Wenn Dein Vater also regelmäßig alle Kontoauszüge vernichtet, dann hast Du keine Möglichkeit Einblick zu nehmen. Findest Du allerdings die Kontoauszüge in der Wohnung, kann Dich auch keiner daran hindern.
Doch, wenn man sich bei denen als Erbe legitimiert, kann man das durchaus. Frage ist nur, was das bringen soll?
es läuft alles regulär. Mein Vater und ich sind sehr vorsichtig und geben uns alles schriftlich in die Hand. Ich denke, es ist irgendein anderer aufgestauter Groll, der sie zu so etwas verleitet.
Ich bin mir hierbei nicht 100% sicher, aber (wenn du nur einen Bruder hast) steht dir doch die Hälfte des Geldes ohnehin nach dem Tod deines Vaters zu. Falls nicht ein, von ihm beim Notar hinterlegtes und unterzeichnetes, Testament etwas anderes sagt. Bis dahin (oder bist zu dem Zeitpunkt an dem er für nicht mehr geschäftsfähig eingestuft wird) hast du wohl keine Chance seine Kontoauszüge zu sehen, ohne sein Einverständnis.
ihr seid zu gleichen Teilen erbberechtigt wenn es keinen weiteren Erben gibt. Wenn dein Vater stirbt, dann wird es mächtig Streit zwischen dir und deinem Bruder geben!
Ein Erbe in dem Sinne wird es nicht geben, da Vater nicht viel hat.
Wenn die Kontoauszüge vernichtet wurden, kann man nach dem Tod des Vaters keine mehr bei der Bank erhalten