Kontoauszüge kopieren bei Prozesskostenhilfe?

3 Antworten

Du kannst doch immer einen monatsauszug nehmen

Du musst alle kopieren.

Du kannst doch persönlich hingehen und kannst die Originale vorlegen - das Gericht prüft lediglich die Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben, die Du im Antrag angibst - ggf. macht sich der Sachbearbeiter dann die eine oder andere Kopie, die relevant ist.

Die Kontoauszüge behalten sie nicht...

Wenn der Antrag schriftlich gestellt wird, dann mußt Du alles kopieren - man sollte das aber grundsätzlich persönlich machen...