Kontoauszüge für Jobcenter

5 Antworten

Dass du "extra" ein anderes Konto eröffnet hast, wird dir nichts nützen. Sämtliche Banken in deiner Umgebung werden zur Auskunft verpflichtet. Dann wird dir diese Kontoeröffnung sogar noch negativ ausgelegt. Das ist dann ein direkter Betrugsversuch.

Es interessiert das Jobcenter nicht die Bohne, wie , oder von wem du das Geld bekommen hast. Sie interessiert nur die " Einnahmen " die in diesen Haushalt an den sie " zahlen " fließen. Sie errechnen die Lebensunterhaltskosten, die diese Person benötigt. Wohnt diese Person aber nicht alleine gehen sie davon aus, dass die andere Person die ALG II beziehende finanziell unterstützt. Natürlich werden dann auch die Leistungen danach berechnet. Leider müssen alle im Haushalt lebende Personen ihre finanzielle Situation offen legen. Da kommt man nicht daran vorbei. Verschweigt man etwas und sie bekommen es heraus kann es sein, dass sie die eventuelle " überschüssige " Zahlungen zurück fordern. Du hättest die Möglichkeit gehabt 2 Kontos zu führen. Eins " nur " so( wo natürlich auch gewisse Kontobewegungen statt finden sollten ) und eins nur für deinen Verdienst. So hättest du die Möglichkeit gehabt " eventuell " deinen Verdienst zu verschweigen. Wenn sie aber eh schon heraus bekommen haben ( wie auch immer ) dass du diesen Job hast, bringt dir auch ein Verschweigen nichts mehr. Du wirst warscheinlich leider alles offen legen müssen.

Aber am besten ist immer die Wahrheit. Dein Freund wird trotzdem noch genug bekommen und mit deinem Verdienst oben drauf wird es schon gehen. Auch mit " weniger " kann man gut leben, wenn man " danach " lebt:-)

Haben Sie eine Möglichkeit beim Arbeitgeber anzurufen?

SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern: "Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses."

Das Problem ist, dass ich extra ein neue Bank eröffnet habe, damit Sie über meine Arbeit nichts herausfinden, denn sonst, bringt mir das nicht, denn es wird von meinem Mann abgezogen.

Das Problem ist, dass das Betrug ist: Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Was mache ich jetzt? Ich bitte um Hilfe!

Wenn man eine Straftat begangen hat, kann man

  1. alles leugnen,
  2. alles zugeben oder
  3. einen Teil der Wahrheit.

Was taktisch klüger ist, kann ein Anwalt raten.

Für Nummer 2, krasse Offenheit und bekennende Reue, spricht immer, dass man so meist das Strafmaß senken kann vor Gericht. Es ist sogar möglich, dass gar kein Strafverfahren eingeleitet wird, wenn der Betrug als Versehen eingestuft wird - oder dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt wegen Geringfügigkeit gegen eine kleine Geldstrafe oder ein paar Stunden soziale Arbeit, etwa Kaffeekochen im Jugendzentrum.

Wer jetzt aber noch weiter Verschleiern möchte, kann mit solchen Gnadenakten eher weniger rechnen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Wie wäre es mit der Wahrheit .. die Unterlagen nehmen udn vorlegen und abwarten was passiert .... Rückforderungsbescheid und ggfls. Strafanzeige wegen Betrug ...

Wie wärs mit hilfreicheren Antworten? darauf wär ich auch gekommen!

Das Problem ist, dass ich extra ein neue Bank eröffnet habe, damit Sie über meine Arbeit nichts herausfinden,

Super! Vorsatz macht sich immer gut!

Was hat dich glauben lassen, dass ein neues Konto dem Jobcenter nicht bekannt wird?
Unter anderem deshalb gibt es ja die vierteljährlichen automatischen Datenabgleiche mit der Finanzverwaltung.

Kann ich sagen, dass ich das Bar bekommen habe?

Du kannst auch sagen, dass dich auf dem Weg zum JC Aliens überfallen und dich teilweise lobotomisiert haben, dass dir aber jetzt dennoch wieder alles eingefallen ist.

... ich persönlich findes es richtig ge.il, wenn Leistungsbezieher bzw. BG-Mitglieder in ihren Lügennetzen zappeln. Das was du nun machen solltest: husch, husch, zum Anwalt, denn es klopft ein Strafverfahren an die Tür ... macht sich im Lebenslauf später immer gut.