Konto nicht gedeckt bei Bankeinzug welche Gebühren werden fällig?

3 Antworten

1. eine mahngebühr wird fällig, das ist richtig.

2. anwaltskosten werden NICHT fällig, da man vor einer klage gegen dich erst 3 mal nachweislich mahnen müsste. das ist nicht passiert. und genau so argumenteirst du! dein konto war nicht gedeckt, dadurch entstehen rückbuchungs-gebühren und mahn-gebühren. diese bist du bereit zu zahlen. diese hättest du auch bezahlt, hätte man dich einfach seitens betreiber auf den fhler hin gewiesen. anwaltskosten sind dabei vom betreiber zu tragen. PUNKT!

3. gebühren deiner bank werden ebenfalls fällig

asdgasdgasdg  19.01.2017, 00:43

1. Falsch. Eine Mahngebühr kann fällig werden, da der Betrag allerdings schlappe 2,99€ sind, sind 12€ Mahngebühren völlig überhöht. Eine Mahngebühr von 5,-€ ist verhältnismäßig und mmN. in Ordnung. Alles andere ist reinster Wucher, den man sich nicht gefallen lassen sollte. 

fusschris 
Fragesteller
 19.01.2017, 00:45
@asdgasdgasdg

Danke das dachte ich auch.

Rechnete das ich bis zu 10€ zahlen müsste, also inklusive der 2,99€

Nur wer bestimmt wieviel Gebühren verlangt werden dürfen?

Ab wann ist es wirklich unrechtsmäßig.

wiedermalich  19.01.2017, 00:47
@asdgasdgasdg

und was bitte ist an meiner aussage falsch?!

ich habe mit keinem wort behauptet, dass 12€ angemessen sind!

wenn du schon haarspalterei betreibst, fang vor der eigenen haustür an!

meine aussage ist völlig korrekt

fusschris 
Fragesteller
 19.01.2017, 01:08
@wiedermalich

Hallo,

ich hoffe ihr kennt euch mit so rechtlichen Dingen gut aus.

Ich bin das ganze am 30.12 am eingegangen.

Am 7.1 bekam ich  eine mail, dass der Betrag nicht eingezogen werden konnte und ich offene Rechnungen begleichen sollte.

Am 14.1 kam dann die Post von der Anwaltskanzlei mit den aufgeführten kosten.


mepeisen  19.01.2017, 08:21

da man vor einer klage gegen dich erst 3 mal nachweislich mahnen müsste

Das ist doppelt und dreifach falsch.

A) Es gibt nicht nur in einer Klage Anwaltskosten, die kann es schon außergerichtlich geben

B) Nirgendwo steht, dass man 3 mal mahnen muss. Eine einzige Mahnung reicht komplett aus.

C) Die Rücklastschrift verbunden mit der Benachrichtigung der eigenen Bank, dass es eine Rücklastschrift gab, wird aus rechtlicher Sicht wie eine "Selbst-Mahnung" ausgelegt. Da braucht es keine weitere Mahnung mehr.

All das hat zur Frage der Durchsetzbarkeit der Anwaltskosten allerdings nur minimal Einfluss. Die sind deswegen trotzdem nicht in jedem Fall durchsetzbar.

Du hast 2 Möglichkeiten.

1. Du bezahlst die 42,-€ anstandslos.

2. Du weigerst dich die 42,-€ zu bezahlen, da diese Kosten unverhältnismäßig zu den Abo-Kosten von 2,99€ sind. Wenn der Zeitraum zwischen Versäumnis der Zahlung und Erhalt der Zahlungsaufforderung wirklich nur 12 Tage beträgt, so würde ich an deiner Stelle die 2,99,-€ + 5,-€ Mahngebühr überweisen und eine förmliche E-Mail an die Betreiber senden, dass der Betrag beglichen wurde.


mepeisen  19.01.2017, 08:19

Ein bisschen mehr wie 5€ wird es vermutlich sein. Die Bankrücklastschrift kann bis zu etwa 5€ betragen. mahnkosten maximal 2,50€ je nach Gericht.

Ansonsten stimme ich dir zu.

Ja klar musst du das machen.
Die Anwaltskosten aber nicht.
Du bist verpflichtet genug Geld auf deinem Konto zu haben.

fusschris 
Fragesteller
 19.01.2017, 00:43

Ok ich weiß nicht wie die auf 12€ kommen, aber das allein wäre ja noch in Ordnung. Die Anwaltskosten dagegen sehe ich nicht ein.