Konto nicht gedeckt bei Bankeinzug welche Gebühren werden fällig?
Hallo, ich habe den Fehler gemacht ein Schnupperabo bei edates zu machen. Naja die Seite ist eh völliger Unsinn, aber darum geht es nicht.
Ich hab nicht gemerkt, dass mein Konto schon ins negative gerutscht ist und ich keinen Dispo hab. Die 2,99€ für das Schnupperabo nicht eingezogen werden, weil das Konto nicht gedeckt war. 12 Tage später kommt ein Brief der berüchtigten Kanzlei Auer und Thiel ich soll 42€ zahlen. Davon 12€ Mahngebühren und 27€ Anwaltskosten.
Ja ich war dumm. Denn in der AGB steht, dass wenn der Betrag nicht eingezogen werden kann statt dessen können Gebühren berechnet werden.
Nur dachte ich eher die schicken eine Mahnung oder weisen mich darauf hin wie hoch die Gebühren sind.
Muss ich die 42€ zahlen?
3 Antworten
1. eine mahngebühr wird fällig, das ist richtig.
2. anwaltskosten werden NICHT fällig, da man vor einer klage gegen dich erst 3 mal nachweislich mahnen müsste. das ist nicht passiert. und genau so argumenteirst du! dein konto war nicht gedeckt, dadurch entstehen rückbuchungs-gebühren und mahn-gebühren. diese bist du bereit zu zahlen. diese hättest du auch bezahlt, hätte man dich einfach seitens betreiber auf den fhler hin gewiesen. anwaltskosten sind dabei vom betreiber zu tragen. PUNKT!
3. gebühren deiner bank werden ebenfalls fällig
Danke das dachte ich auch.
Rechnete das ich bis zu 10€ zahlen müsste, also inklusive der 2,99€
Nur wer bestimmt wieviel Gebühren verlangt werden dürfen?
Ab wann ist es wirklich unrechtsmäßig.
und was bitte ist an meiner aussage falsch?!
ich habe mit keinem wort behauptet, dass 12€ angemessen sind!
wenn du schon haarspalterei betreibst, fang vor der eigenen haustür an!
meine aussage ist völlig korrekt
Hallo,
ich hoffe ihr kennt euch mit so rechtlichen Dingen gut aus.
Ich bin das ganze am 30.12 am eingegangen.
Am 7.1 bekam ich eine mail, dass der Betrag nicht eingezogen werden konnte und ich offene Rechnungen begleichen sollte.
Am 14.1 kam dann die Post von der Anwaltskanzlei mit den aufgeführten kosten.
da man vor einer klage gegen dich erst 3 mal nachweislich mahnen müsste
Das ist doppelt und dreifach falsch.
A) Es gibt nicht nur in einer Klage Anwaltskosten, die kann es schon außergerichtlich geben
B) Nirgendwo steht, dass man 3 mal mahnen muss. Eine einzige Mahnung reicht komplett aus.
C) Die Rücklastschrift verbunden mit der Benachrichtigung der eigenen Bank, dass es eine Rücklastschrift gab, wird aus rechtlicher Sicht wie eine "Selbst-Mahnung" ausgelegt. Da braucht es keine weitere Mahnung mehr.
All das hat zur Frage der Durchsetzbarkeit der Anwaltskosten allerdings nur minimal Einfluss. Die sind deswegen trotzdem nicht in jedem Fall durchsetzbar.
Du hast 2 Möglichkeiten.
1. Du bezahlst die 42,-€ anstandslos.
2. Du weigerst dich die 42,-€ zu bezahlen, da diese Kosten unverhältnismäßig zu den Abo-Kosten von 2,99€ sind. Wenn der Zeitraum zwischen Versäumnis der Zahlung und Erhalt der Zahlungsaufforderung wirklich nur 12 Tage beträgt, so würde ich an deiner Stelle die 2,99,-€ + 5,-€ Mahngebühr überweisen und eine förmliche E-Mail an die Betreiber senden, dass der Betrag beglichen wurde.
Ein bisschen mehr wie 5€ wird es vermutlich sein. Die Bankrücklastschrift kann bis zu etwa 5€ betragen. mahnkosten maximal 2,50€ je nach Gericht.
Ansonsten stimme ich dir zu.
Ja klar musst du das machen.
Die Anwaltskosten aber nicht.
Du bist verpflichtet genug Geld auf deinem Konto zu haben.
Ok ich weiß nicht wie die auf 12€ kommen, aber das allein wäre ja noch in Ordnung. Die Anwaltskosten dagegen sehe ich nicht ein.
1. Falsch. Eine Mahngebühr kann fällig werden, da der Betrag allerdings schlappe 2,99€ sind, sind 12€ Mahngebühren völlig überhöht. Eine Mahngebühr von 5,-€ ist verhältnismäßig und mmN. in Ordnung. Alles andere ist reinster Wucher, den man sich nicht gefallen lassen sollte.