Konto gepfändet ,wird bei ausreichender Deckung das Geld eingezogen oder muss ich das selbst überweißen?

3 Antworten

Hallo Swagvin,

durch eine Kontopfändung allein (§829 ZPO) tritt noch keine Zahlungspflicht ein. Erst durch den Überweisungsbeschluss (835 ZPO) wird der geschuldete Betrag von Deinem Konto an den Gläubiger überwiesen.

In 99% aller Fälle geht eine Pfändung mit einem Überweisungsbeschluss einher, weshalb ich in Deinem Falle ebenfalls davon ausgehe, dass man Dir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt hat. Folglich wird vom Drittschuldner (Bank) das Geld automatisch an den Gläubiger überwiesen.

Gruß

itasca

sonst ein P-Konto eröffnen. Das ist geschützt bis ca. 1060 € nach § 850 ZPO

Woran hast Du das bemerkt? Wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen?