Konteneinsicht nach Todesfall?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um die Konteneinsicht musst du dich selbst kümmern, in dem du sie dir von deiner Schwester vorlegen lässt.

Von der Bank erhältst du keine Auskunft ohne Erbschein. Mit Erbschein hast du das Erbe angetreten, ob der Kontostand jetzt positiv oder negativ ist.

Den Erbschein kannst du beim Nachlassgericht beantragen.

Hatte die Erblasserin ein Testament, könntest du auch kein Erbe werden, dann steht dir der Pflichtteil zu, den du beim Erben einfordern musst.

Der Erbschein ist die Voraussetzung. Vom Pflichtteil kann man i.d. R nicht ausgeschlossen werden.

Den Ebschein muss man selbst beantragen.

Wenn Deine Schwester Kontovollmacht hatte, müsstest Du doch mit ihr reden können.

Danke für die Antwort. Ich möchte aber von der Bank die Auskunft , wann ,an wenn und in welcher Höhe Geld vom Konto abging.

@kasimir1978

Ohne Erbschein geht das nicht.

@beangato

Den beantrage ich beim Nachlassgericht ? Gehe damit zur Bank und die gewährt mir Kontoeinsicht ? Was kostet sowas etwa 10, 100, oder 1000 € etwa.

@kasimir1978

Nachlassgericht ist korrekt. Wie teuer das ist, kann ich Dir nicht sagen - auch nicht, inwieweit das Geldinstitut Dir Einblick gewährt

Wir mussten nicht so lange "zurückblicken". 

@kasimir1978

Das hängt von der Menge der Kontoauszüge ab, die du benötigst. Die Bank läßt sich alles gern bezahlen. Und der Erbschein von der Höhe des Nachlasses. Dazu teilt jede Bank dem jeweiligen Amtsgericht die Bestände am Todestag mit.

Das hättest du vorher abklären sollen.

Aber vielleicht kann dir ein Psychologe weiter helfen.

Du bist leider drei Jahre zu spät und was soll dabei ein Psychologe ?

frag beim entsprechenden Nachlassgericht nach