Konteneinsicht nach Todesfall?
Welche Vorgehensweise ist die richtige um Konteneinsicht zu bekommen. Die Frau war 80 Jahre alt, ist nun verstorben, hat zwei Kinder und der Ehemann ist schön länger verstorben. Vollmacht über das Konto hatte z.B. meine Schwester. Da die Frau seit 2 Jahre ein Pflegefall war und im Heim betreut werden musste. Was für Schritte muß ich, 1. Kind , gehen um herauszufinden welche Kontobewegungen der letzten 5 Jahre stattfanden. Von irgendeinem Amt erhielt ich keinen Erbschein oder irgendeine Benachrichtigung. Ich möchte auch wissen ob ich als eines von zwei Kindern vom Erbe ausgeschlossen werden kann.
Danke.
6 Antworten
Um die Konteneinsicht musst du dich selbst kümmern, in dem du sie dir von deiner Schwester vorlegen lässt.
Von der Bank erhältst du keine Auskunft ohne Erbschein. Mit Erbschein hast du das Erbe angetreten, ob der Kontostand jetzt positiv oder negativ ist.
Den Erbschein kannst du beim Nachlassgericht beantragen.
Hatte die Erblasserin ein Testament, könntest du auch kein Erbe werden, dann steht dir der Pflichtteil zu, den du beim Erben einfordern musst.
Der Erbschein ist die Voraussetzung. Vom Pflichtteil kann man i.d. R nicht ausgeschlossen werden.
Den Ebschein muss man selbst beantragen.
Wenn Deine Schwester Kontovollmacht hatte, müsstest Du doch mit ihr reden können.
Ohne Erbschein geht das nicht.
Den beantrage ich beim Nachlassgericht ? Gehe damit zur Bank und die gewährt mir Kontoeinsicht ? Was kostet sowas etwa 10, 100, oder 1000 € etwa.
Nachlassgericht ist korrekt. Wie teuer das ist, kann ich Dir nicht sagen - auch nicht, inwieweit das Geldinstitut Dir Einblick gewährt
Wir mussten nicht so lange "zurückblicken".
Das hängt von der Menge der Kontoauszüge ab, die du benötigst. Die Bank läßt sich alles gern bezahlen. Und der Erbschein von der Höhe des Nachlasses. Dazu teilt jede Bank dem jeweiligen Amtsgericht die Bestände am Todestag mit.
Das hättest du vorher abklären sollen.
Aber vielleicht kann dir ein Psychologe weiter helfen.
Du bist leider drei Jahre zu spät und was soll dabei ein Psychologe ?
frag beim entsprechenden Nachlassgericht nach
Danke für die Antwort. Ich möchte aber von der Bank die Auskunft , wann ,an wenn und in welcher Höhe Geld vom Konto abging.