Konsequenzen Ladendiebstahl (noch nicht strafmündig)?

2 Antworten

Bleiben wir rein bei Deiner Fragestellung, so kannst Du zumindest zwar noch nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber mit Hausverboten in den einzelnen Läden wirst Du genauso rechnen müssen, wie etwaig zivilrechtlich zu Begleichung der Detektivgebühren oder Schadenersatz durch die einzelnen Läden herangezogen.

Sollten durch die einzelnen Ladeninhaber tatsächlich berechtigte Geldforderungen an Dich gestellt werden, können diese nachträglich trotz deiner derzeitigen Strafunmündigkeit und Zahlungsunfähigkeit per amtsgerichtlicher Titulierung 30 Jahre gegen Dich forder - / und vollstreckbar tituliert werden durch die Gläubiger.

Danke für die hilfreiche Antwort!

Ich wurde auch einmal beim Ladendiebstahl erwischt, als ich noch strafunmündig war. Bei mir blieb es bei einem Jahr Hausverbot und 50€ Strafe vor Ort an den Ladenbesitzer zahlen. Die Polizei meinte zwar, ich würde eine Anzeige bekommen, aber die ist nie bei mir angekommen.