Konsequenzen Ladendiebstahl (noch nicht strafmündig)?
Hallo. Meine Freundinnen und ich wurden in der Stadt beim Stehlen erwischt. Wir waren in ca.5 Läden in zwei davon haben wir 15-20 Sachen eingesteckt und in den anderen 3 jeweils nur eine. Geklaut haben wir auch schon öfter als 1 Mal. Sie ist 14, jedoch bin ich noch 13, also noch nicht strafmündig, Konsequenzen wird es denke ich trotzdem haben und ich würde gerne wissen welche das für mich sind, aber auch für meine Freundin und wie lange es im Durchschnitt dauert, bis der Fall bearbeitet ist und der Brief der Polizei im Briefkasten liegt. Danke für Antworten!
PS: An alle die darüber nachdenken zu klauen, vielleicht geht es 100 Mal gut, aber ihr werdet unvorsichtig und werdet erwischt und dann seid ihr am Asch. Ich habe meine Lektion daraus gelernt.
2 Antworten
Bleiben wir rein bei Deiner Fragestellung, so kannst Du zumindest zwar noch nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber mit Hausverboten in den einzelnen Läden wirst Du genauso rechnen müssen, wie etwaig zivilrechtlich zu Begleichung der Detektivgebühren oder Schadenersatz durch die einzelnen Läden herangezogen.
Sollten durch die einzelnen Ladeninhaber tatsächlich berechtigte Geldforderungen an Dich gestellt werden, können diese nachträglich trotz deiner derzeitigen Strafunmündigkeit und Zahlungsunfähigkeit per amtsgerichtlicher Titulierung 30 Jahre gegen Dich forder - / und vollstreckbar tituliert werden durch die Gläubiger.
Gerne geschehen. ;-)
Ich wurde auch einmal beim Ladendiebstahl erwischt, als ich noch strafunmündig war. Bei mir blieb es bei einem Jahr Hausverbot und 50€ Strafe vor Ort an den Ladenbesitzer zahlen. Die Polizei meinte zwar, ich würde eine Anzeige bekommen, aber die ist nie bei mir angekommen.
Danke für die hilfreiche Antwort!