Kommunale Verkehrsüberwachung?

5 Antworten

Manmanman, warum bringst Du denn erst den Verwaltungsapparat in Schwung?

Dann hast Du wenigstens für den nächsten Vorfall dieser Art gelernt.

Sofort das Verwarnungsgeld zahlen und gut ist.

§ 56 Abs. 2 OWiG

Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt.

Nach dem Gesetz musst du dich also mit der Verwarnung einverstanden erklären. Das dürfte allerdings durch die Zahlung (innerhalb 1 Woche) immanent passieren, so dass ein Zurücksenden des Bogens nicht erforderlich ist.

Weil du auf das erste Schreiben nicht reagiert hast und das zweite Schreiben von "Fahrerermittlung" spricht, möchte ich aber lieber noch mal nachfragen, ob du dir sicher bist, dass es bei dem zweiten Schreiben immer noch um eine Verwarnung geht oder ob es nicht doch in ein Bußgeldverfahren übergegangen ist.
Stammt dein Zitat ("Weil da steht ... nicht zur Sache auszusagen.") aus dem ersten oder zweiten Schreiben?

Nur für den Fall, dass es ein Bußgeldverfahren ist:

Dann reicht die Zahlung der Strafe nicht aus, weil im Bußgeldverfahren regelmäßig noch 28,50 € Kosten dazu kommen. Dann würde nach Abschluss der Ermittlungen ein Bußgeldbescheid auf dich zukommen, wo das auch aufgeführt ist.

Natürlich nicht bezahlt ist bezahlt. Das hättest du auch einfacher haben können. Wieso hast du diese Kinkerlitzchen nicht schon beim ersten Brief gezahlt? Man bezahlt und gut. Der Anhörungsbogen ist nur da und wichtig wenn Punkte drohen und du selber nicht gefahren bist.

Da es eine Verwarnung war und diese bezahlt wurde, sollte da nichts mehr kommen.

Wenn du die Strafe bezahlt hast, ist der Fall erledigt. Da musst du nichts mehr ausfüllen.

Warum hast du es nicht gleich bezahlt ?