Kommt vor einer Privatinsolvenz der Gerichtsvollzieher?

9 Antworten

Der Gerichtsvollzieher kommt, wenn ein vollstreckbarer Titel (öffentlich-rechtlich: Ausstandsverzeichnis; privatrechlich: Vollstreckungsbescheid) im vorliegt. Sinn und Zweck ist es für den Gläubiger, sich einen Überblick über die finanzielle Situation zu verschaffen bzw. über das Vermögen zu bekommen.

Mit dem Auto ist es so eine Sache, wenn du es für deinen Weg zur Arbeit dringend brauchst, dann wäre es für den Gläubiger sinnvoller das Gehalt zu pfänden anstatt das Auto wegzunehmen. Außerdem vermute ich, dass es auch auf den Wert des Autos ankommt.

Ich selbst habe vor langer Zeit zwei Jahre in der Vollstreckung und Beitreibung der LH München gearbeitet, sinnvoll ist da bei einer Privatinsolvenz die kleinen vereinbarten Tilgungen vorzunehmen, da bei einem Ausbleiben, dass ganze Verfahren platzen kann. Eine Beitreibung der Forderungen der LHM war aber danach eh fraglich, da dies generell ein Zeichen war, dass da nix zu holen ist. Der Fall wurde dann für ein Jahr niedergeschlagen und danach per Außendienst oder Gerichtsvollzieher die finanzielle Situation erneut geprüft ... man hätte ja irgendwie durch z.B. einen Lottogewinn Geld bekommen können.

Ein kleiner Tipp: Sei nett (Auch wenns schwer fällt) dem Gläubiger gegenüber und halte die Raten so, dass du sie für einen längeren Zeitraum tilgen kannst. Nichts ist nerviger für einen Bearbeiter, wenn der Schuldner das Blaue vom Himmel redet und die Raten nach ein, zwei Monaten platzen...

Viel Glück...

Moin, das kommt auf das Auto an.- wenn das ne alte Karre ist, wird das keiner wegholen.- Bei nem höherwertigen neueren Fz macht man ne Austauschpfändung.- Wenn der Pkw z.B. 10000€ wert ist, wird der zur Inso-Masse genommen und man stellt dir ne alte Karre hin.- Wenn das Fz finanziert ist, is das eh weg.- Bei billigen, alten Autos lohnt sich der Aufwand meistens nicht.- Das muss dann nämlich v. Inso-Verwalter erst bewertet werden u. dann auch erstmal verkauft werden.- der muss es dann ja auch Abtransportieren usw.- z.B. dieser hier,- Da war n Link v. mobile.- also z.B. n Golf 4, o. Astra usw. ab Bj 2000 gibts die mit TÜV für 2000€.- so einen wird man dir lassen.- wobei das erstaunlicherweise gar kein schlechtes Fz ist.- Das Argument ist die Verhältnismäßigkeit.- Wenn also erstmal 1000 € bei Wertgutachten u. Verkauf verbraten werden und das Fz, wenn der Käufer weiß, dass das aus ner Pfändung ist ja auch gnadenlis den Preis drückt, würden für die Insomasse evtl nur 500 € bleiben.- Da sagt man dann: Das steht in geinem gesunden Verhältnis.-

Das Auto ist nicht pfändbar, wenn du es für berufliche Zwecke oder zur Erlangung des Umgangs mit einem minderjähigen Kind benötigst.Ansonsten sihe Link oben.

Der Gerichtsvollzieher hat mit der Insolvenz rein gar nichts zu tun. Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann ins Haus, wenn er von den Gläubigern dazu beauftragt wurde. Wenn die ihm den Auftrag erteilt haben, nachzusehen, ob bei Dir was zu holen ist oder nicht.

Die Insolvenz beantragst Du beim Gericht, Du erhältst einen Insolvenzverwalter, der sich dann um die Angelegenheit kümmert. Du musst aber alle Deine Vermögensverhältnissen offenlegen. Wenn Du dem Insolvenzverwalter und somit auch den Gläubigern etwas verschweigst und es kommt raus, wird Dir die Restschuldbefreiung nicht erteilt und Du kannst nie mehr in ein Insolvenzverfahren gehen.

Das Auto kann Dir nicht gepfändet werden. Das Auto fällt unter die Gegenstände des täglichen Bedarfs und kann nicht gepfändet werden. Es sei denn natürlich, Du hättest einen Porsche. Dann kann man eine Austauschpfändung beantragen und Dir einen Golf oder ähnliches vor die Nase stellen. Es geht dabei nur darum, dass Du ein Fortbewegungsmittel hast.

EinePrivatinsolvenz wird gewährt, wenn du nichts mehr hast, das man verkaufen kann um die Schulden zu bezahlen.

Solange du Steuern, Versicherung und Wartung eines Autos bezahlen kannst, erwartet man von dir, dass du das Auto verkaufst, den Erlös zur Abtragung der Schulden verwendest und die zukünftige Ersparnis ebenso verwendest.