Kommt man ins gefängnis, wenn man jemanden umbringt, um jemand anderen zu beschützen?

6 Antworten

Hallo,

das nennt sich Notwehr und ist straffrei.

ABER! Die Hilfe, bzw. die angewendete Gewalt muss im Verhältnis gestanden haben.

Oft reichen andere Maßnahmen aus, um Jemanden zu helfen.

Es zählt immer die Verhältnismäßigkeit, sonst ist es Totschlag.

Gruß, RayAnderson

Das nennt man Totschlag und ja dafür gehts in den Knast. Es fällt nicht unter Notwehr, denn Notwehr geht nur sowas dass jemand mit seiner "Attacke" aufhört - und das ist nicht erst bei Tod. Du kannst ihn bitterböse verprügeln, anschießen etc - aber umbringen nicht. (solltest du zb jemand im "Affekt" gleich erschossen haben, also dass die eine Kugel sofort tödlich war dann liegts am Richter zu entscheiden...mit ner Geldstrafe kommst du aber trotzdem nicht davon)

Mache dich mal über Notwehr und Nothilfe kundig. Zudem muss man nicht unbedingt jemanden umbringen um Hilfe zu leisten.

Du musst X ja nicht gleich umbringen, also da bekommst du sicher eine Strafe weil du kannst ihn auch anders davon hindern..

Nein , Notwer aber eigentlich bringt man ihn ja nicht sofort um