Kommt man direkt nach der Gerichtsverhandlung ins Gefängnis?
Wenn z.B jemand wegen Mord vor Gericht sitzt und seine Schuld eindeutig festgestellt wurde kommt dann gleich am Ende der Verhandlung ein Polizist und verhaftet den Täter? Oder darf der Täter erst nochmal für paar Tage nach Hause und wird dann irgentwann von der Polizei abgewolt? Wie läuft das so ab?
Würde mich mal interessieren. :-)
Liebe Grüße
Martina
3 Antworten
Der ist schon in Haft, Mordverdächtige/Mörder gehen automatisch in U-Haft, wenn sie gefaßt werden. Und nach der Verhandlung gehts zurück in die Haft.
Bei anderen, weniger schweren Delkten kommt es auf den Fall, das Stafmaß, mögliche Fluchtgefahr etc. an. Bei geringen Strafen kann man wieder nach hause gehen und bekommt einen Termin zum Haftantritt, wenn es keine Gründe für sofortige Haft gibt.
Richtig. Und wenn Fluchtgefahr besteht können die Täter auch sofort festgenommen werden.
Jemand der wegen Mordes vor Gericht gestellt wird, sitzt schon vor seinem Prozess in U.-Haft.
Dies ist doch nicht annähernd ein Beispiel, welches man heranziehen kann. Zudem wurde auch Monika Weimar schon 15 Monate vor Prozessbeginn in Haft genommen.
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
Der/die Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, strafbar gem. § 211 StGB und er trägt die Kosten des Verfahrens.
Begründung ...
Dann ergeht folgender Beschluss: Der Haftbefehl des AG <Ort> bleibt aufrecht erhalten und in Vollzug.
Gegen dieses Urteil gibt es das Rechtsmittel der Revision einzulegen binnen 1 Woche ab heute.
Verhandlung ist geschlossen.
.........
Nicht notwendigerweise:https://de.m.wikipedia.org/wiki/Monika_Böttcher