Kommt man bei jeder Straftat in Untersuchungshaft?

9 Antworten

nein, auf gar keinen Fall. Es erfolgt eine Vorladung bei der Polizei und diese gibt die Anzeige der Staatsanwaltschaft. Allerdings Straftäter mit schwerwiegenden Folgen und wenn vorher zusehen , daß der Täter flüchtig ist , wwird er in Untersuchungshaft genommen. Liebe Grüße von bienemaus63

Bei Flucht- oder/und Verdunklungsgefahr.

Was genau konntest du aus dem Wikipedia-Artikel nicht entnehmen?

Hallo!Erste wenn du nach verhaftung bleibst bis nexte Tag in Polizei Presidium,dann entscheidet das Haftrichter.Das kommt an was,wie schwer das deine tat ist.Ob erste Mal und hast feste Wohnort wie ist deine Sozoalekontakte aussehen.An sonsten lassen dich schon laufen von Polizeirevier.Oder wenn Su hast Dibstahl in Kaufhaus begangen und hast Ausweis dann Detektive lassen dich laufen an sonsten rufen die Polizei.Aber am besten sauber bleiben.

Manche Verbrechen sind so offensichtlich, daß nichts untersucht werden muß. Wenn keine Flucht- oder Verschleierungsgefahr besteht, kannst Du dann wieder nach Hause gehen, beispielsweise bei Ladendiebstahl. Die Vorladung zum Gerichtstermin wird rechtzeitig zugestellt.

Hallo, Allgegh,

nein, man kommt nicht bei jeder Straftat in Untersuchungshaft. Der Zweck der Untersuchungshaft ist die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens. Durch die Untersuchungshaft soll also verhindert werden, dass ein Strafverfahren "platzt", etwa weil der Beschuldigte geflüchtet ist.

Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind:

  1. ein dringender Tatverdacht,
  2. ein Haftgrund und
  3. Verhältnismäßigkeit.

Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte nach Auffassung des Haftrichters mit hoher Wahrscheinlichkeit Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (Gefahr der Vernichtung oder Manipulation von Beweismitteln) und Wiederholungsgefahr. Zudem muss die Verhängung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein. Dies ist bei leichten Straftaten - zum Beispiel bei einfachem Diebstahl mit geringer Schadenshöhe - nicht der Fall.

Einen guten Artikel zum Thema "Untersuchungshaft" findest Du unter: http://pagewizz.com/untersuchungshaft-das-schaerfste-schwert-des-staates/