Kommt Fahrerflucht ins erweiterte Führungszeugnis?

2 Antworten

Es kommt darauf an- wie immer. Der Strafrahmen ist von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Und letztere ist dann garantiert im erweiterten Führungszeugnis.

Wo kann ich nochmal nach fragen und bekomme direkt eine Anwort

Ratsam ist das Konsultieren eines Anwaltes.

Anzeige wegen Fahrerflucht: Wie hoch fällt die Strafe aus?

§ 142 StGB beschreibt nicht nur, wann es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, sondern auch, mit welcher Strafe Unfallflüchtige rechnen müssen.

Diese liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine Bescheinigung, die alle registrierten Vorstrafen einer Person festhält.

Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt, welches sich in Bonn befindet.

Entgegen der Annahme einiger Personen wird jedoch nicht jedes Delikt im polizeilichen Führungszeugnis festgehalten.

Dies ist beim Bundeszentralregister der Fall.

Zu einem Eintrag im Führungszeugnis kommt es normalerweise nur bei Strafen ab 91 Tagessätzen. Freiheitsstrafen müssten höher als drei Monate sein, um aufgenommen zu werden.

Aus diesem Grund taucht eine begangene Fahrerflucht im Führungszeugnis in der Regel nur dann auf, wenn die gerade genannte Strafgrenze überschritten wird.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-fuehrungszeugnis/