Kommt ein Bußgeldbescheid mit der Deutschen Post?
Hallo zusammen,
Ich bin zurzeit unterwegs und nicht zuhause, daher habe ich einen Nachsendeantrag zu meiner Mutter. Letztens wurde ich oder der Fahrer neben mir auf der Autobahn geblitzt. Eigentlich waren wir gleich schnell, vorher war ich noch 5kmh zu schnell habe aber ab dem Schild 100 abgebremst. Eigentlich dürfte ich es nicht gewesen sein. Aber falls wenn: Funktioniert das dann mit dem Nachsendeantrag zu meiner Mutter? Falls sowas mal passieren könnte (ist bis jetzt nie aber wenn...) ?oder ist es beim Bußgeldbescheid was anderes? Danke im vorraus :-) Ein schönes Wochenende!
4 Antworten
Ja, es kommt per Deutsche Post. :)
LG
Es kommt an die Adresse wo dein Nummernschild angemeldet ist.
Mist, dann hoffentlich trotz Nachsendeauftrag weil da schaut nur 1 mal die Woche jemand rein dann erfahre ich davon
Ein bußgeldbescheid komt mit einer Postzustellungsurkunde
(gelber Brief) - der Postbote vemerkt die zustlelung und schickt die Urkunde zurück an die Behörde
https://dejure.org/gesetze/OWiG/51.html
§ 51 OWiG Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde(1) 1Für das Zustellungsverfahren der Verwaltungsbehörde gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes, wenn eine Verwaltungsbehörde des Bundes das Verfahren durchführt, sonst die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, soweit die Absätze 2 bis 5 nichts anderes bestimmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__3.html
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde(1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde.
(2) Für die Ausführung der Zustellung gelten die §§ 177 bis 182 der Zivilprozessordnung entsprechend. Im Fall des § 181 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann das zuzustellende Dokument bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden oder bei der Behörde, die den Zustellungsauftrag erteilt hat, wenn sie ihren Sitz an einem der vorbezeichneten Orte hat. Für die Zustellungsurkunde, den Zustellungsauftrag, den verschlossenen Umschlag nach Absatz 1 und die schriftliche Mitteilung nach § 181 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung sind die Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung zu verwenden.
Der Bescheid kommt gsnz normal mit der Post. Das kann aber einige Zeit dauern. Vielleicht bist du ja dann schon wieder ds.
Ich bin bis Oktober weg.. ich arbeite auf der Kirmes..
Mist, so lahm sind unsere Behörden leider nicht.
ganz normal mit der Post kommt der Bescheid nicht - er kommt mit einer Postzustellungsurkunde in einem gelben Umschlag
Du musst eben dafür sorgen, dss Du von wichtiger post erfährst oder dass sie Dir nachgeschickt wird
Wenn es trotzdem im Briefkasten landet, dann erfahre ich das weil einmal die Woche jemand guckt. Wird es aber zurück gesendet, kann ich es ja nie erfahren
Bußgeldbescheid kommt immer mit der Post zu dir nach Hause . Hast du einen Nachsendeauftrag und der Briefzusteller weiß davon , dann geht der Brief an die neue Adresse . Funktioniert aber selten .
Ja mist was kann ich dann machen, ich kann ja nichts dafür das ich beruflich abwesend bin.. die müssen das zu meiner Mum schicken
Schicken die das dann auch zu meiner Mutter weils bei der Post so angegeben ist?