Kommt die Hundehaftpflicht für Handyschaden auf?

7 Antworten

Meine Hündin hat als sie zu mir kam direkt am ersten Abend eine Digitalkamera zerbissen, die aber in einer Schutzhülle war, die Versicherung hat trotz fehlender Quittung im vollen Umfang gezahlt, da sie zu dem Zeitpunkt noch bei den Vorbesitzern versichert war.

Ähnliches hatte ich als ich mit einem meiner Pflegehunde bei einem Freund zu Besuch war, da hat die Pflegehündin sich die in einer Schutzhülle befindliche Kamera von der Anrichte geholt und drauf gebissen, Display war hin, Kamera funktinierte zwar noch aber man könnte halt am Display nichts mehr sehen.

Den Vorfall der Versicherung gemeldet und auch da war keine Quittung mehr vorhanden. Ich hätte der Versicherung angeboten Ihnen die Kamera zukommen zu lassen, da sie auch beim Kauf nicht gerade preiswert war.

Die Versicherung lehnte ab und hat die 349 Euro an meinen Freund ohne Einwände überwiesen.

Das ist natürlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und im 2. Fall hätte man sagen können ich habe meine Aufsichtspflicht verletzt, allerdings wäre das eine Aussage die dann immer zutreffen würde und genau dafür hat man dann eine Haftpflicht, nämlich für die Momente wo man mal nicht ganz bei der Sache war.

Als Beispiel Hund reißt sich los weil man z.B. über die Straße wollte und geguckt hat ob kein Auto kommt. Hund rennt vor fahrendes Auto das bremst und verursacht dadurch einen Unfall.

Auch hier würde man wieder von einer Verletzung der Aufsichtspflicht sprechen, aber wofür überhaupt würde dann eine Versicherung in Kraft treten, denn als Verletzung einer Aufsichtspflicht könnte man in fast allen Fällen sprechen und somit brauch ich keine Haftpflicht mehr.

Meldet den Fall der Verbsicherung und schaut ob sie zahlt ich kann nur sagen dass meine Versicherung bei bis jetzt allen Fällen bezahlt hat.

Als mein erster Hund die Kopfstützen von meinem Ex im Auto demoliert hat und den Gurt zerfressen hat sowie das vorhandene Sicherheitsnetzdurchgebissen, hat die Versicherung einen Kostenvoranschlag gewollt, danach wurde alles ohne weitere Probleme übernommen.

Auch das hätte man als Verletzung der Aufsichtspflicht benennen können, somit halte ich solch eine Aussage z. T. für Unsinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und für schreibst du solch einen Roman - der keinen Zusammenhang mit der Frage hat?

@Apolon

Wenn Du den Zusammenhang nicht begreifst, ist das weder des FS Problem noch meines.

@Elocin2910

A) In der Tierhalterhaftpflicht sprechen wir von der Gefährdungshaftung, da spielt eine Aufsichtspflicht überhaupt keine Rolle!

B) In deinen ellenlangen Beispielen sind immer geschädigte Dritte vorhanden (jedenfalls habt Ihr es so dargestelt) und es wurde niemals der Hüter selbst geschädigt.

Folglich passen C) deine Beispiele überhaupt nicht auf die Frage und das hat APOLON wie auch andere Fachleute hier richtig erkannt.

@ProVersi

A Ich habe das mit der Aufsichtspflicht nicht ins Leben gerufen

B in der Frage der/des FS ist er/sie selbst der/die geschädigte 3. da es der Hund der Freundinwar

C folglich passt C scheint ihr den Sachverhalt nicht verstanden zu haben

D Du scheinst den Sachverhalt meines Textes genausowenig verstanden zu haben, weder den meinigen noch den der/des FS!

In einem meiner Beispiele gab es einen „Hüter“ und auch das scheinst Du nicht begriffen zu haben, somit sollten vermeintliche Fachleute lesen lernen!

Alle Fälle treffen in etwa auf den Fall der/des Fs zu, wobei eh nur ein Detail anders sein müsste und die Versicherung deshalb nicht zahlt.

@Elocin2910

Glaubst du wirklich, dass ich auf solch einen Unsinn antworte.

Dafür ist mir meine Zeit viel zu schade.

Am besten ihr ruft bei der Versicherung an und lasst es euch von denen sagen.

Hier wird jeder etwas anderes sagen, weils keiner genau weiss.

Die reissen eich nicht den Kopf ab wenn man da anruft,m und den Fall schildert. Mehr als „nein“ können die nicht sagen.

Grundsätzlich ja. Gegebenenfalls musst du dir aber ein Mitverschulden anrechnen lassen und die Entschädigung wird entsprechend gekürzt. Warum hältst du das Handy in der Hand wenn du den Hund hast? Was ist das für ein Hund, dass du den nicht richtig halten kannst?

Du weißt, ich widerspreche dir ungern... aber prüf' mal meine Antwort auf Plausibilität, wenn du magst.

Ich glaube nicht, dass die Hundehaftpflicht für deine Unaufmerksamkeit haften muss. Du wusstest, dass du einen Hund halten sollst, kuckst aber lieber auf dein Handy. Nächstes Mal Tier anbinden, wenn keiner von euch in der Lage ist, es angemessen zu dirigieren.

Nein - den Schaden hast du verursachst und somit darfst du das Handy selbst bezahlen.