Kommt die Gebäudeversicherung für die Kosten Ab-und Aufbau meiner Möbel auf?

4 Antworten

Für die Beseitigung des Schadens hat der Vermieter aufzukommen. Schließlich ist er durch Vertrag verpflichtet, Ihnen eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Wenn der Bodenbelag erneuert werden muss, hat der Vermieter auch für den fachlichen Abbau und Aufbau Ihrer Möbel zu sorgen und für die Zeit der Arbeiten eine fachgerechte Lagerung zu gewährleisten.

Es ist für Sie irrelevant, ob dessen Versicherer die Kosten übernimmt. Der Vermieter ist hierzu nach dem Mietrecht verpflichtet.

Nach den Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Versicherer) soll die Regulierung durch den Gebäudeversicherer erfolgen, wenn der Versicherer dem Grunde nach eintrittpflichtig ist.

Nein das wird wohl die Gebäudeversicherung nicht übernehmen. Dafür benötigt man eine zusätzliche Elementarversicherung die dann auch Schäden von hochgedrücktem Grundwasser übernimmt. Kannst du hier mal nachlesen: http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/

Ich hatte vor vielen Jahren einen Schimmel-Schaden an einem Schlafzimmerschrank, hervorgerufen durch eine feuchte Ecke hinter dem Schrank aufgrund einer undichten Wasserleitung.

Für die Erneuerung der betroffenen Stelle am Fußboden (Teppichboden, verlegt durch den Vermieter), der Wand/Tapete und für den Schaden an meinem Schrank ist die Versicherung meines Vermieters aufgekommen.

Ich vermute mal, dass es sich in Deinem Fall ähnlich verhält: die Versicherung kommt möglicherweise für die Kosten auf.

Da dein Hausrat ja nun irgendwie kein Gebäudebestandteil ist, kommt die Gebäudeversicherung dafür nicht auf.

Deine Hausratversicherung wäre mE dafür aufgekommen, wenn bei dir Elementarschäden mitversichert gewesen wären.

Von daher bleibt es wohl an dir selbst hängen.