kommerzielle werbung ja oder nein?

7 Antworten

Kommerzielle Werbung ist Werbung fuer Waren oder Dienstleistungen, die mit Profit verkauft werden. Es spielt keine Rolle, wer den Profit macht oder ob Geld fuer das Schalten der Werbung fliesst. Ultimativ also die gleiche Antwort wie Uli67, nur laenger. :)

es ist kommerziell ist es affilate werbung???? also banner oder layer??? von beistpielsweise sponsorads,de?

Ich habe da auch mal eine Frage. Ich habe ein Werbevideo für mein Betrieb erstellt in dem ein Musikstück im Hintergrund läuft, was das Videoprogramm als Vorlage bietet. In den Lizenzbedingungen steht drin, dass das Material nicht Kommerziell genutzt werden darf. Und somit komme ich auch zu meiner Frage. Da ich das Video selber erstellt habe für meinen Betrieb ist es doch nicht Kommerziell. Oder sehe ich das falsch? (das Video soll als Intro auf meiner Website abgespielt werden.

Lizenzbedingungen:

Die in den Magix-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien sowie Vorlagen, die entsprechende Dateien enthalten, dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie entsprechende Vorlagen, die durch oder über das Produkt von MAGIX erworben werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “Web Designer Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien und die entsprechenden Vorlagen mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Eine Verwertung der Musik-, Video- oder Foto-Dateien sowie Vorlagen als solche, d.h. unabhängig von damit geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist unzulässig. Insbesondere dürfen in den Vorlagen enthaltene Fotos nicht aus den Vorlagen extrahiert werden, um diese gesondert für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Da ich das Video selber erstellt habe für meinen Betrieb ist es doch nicht Kommerziell.

Doch, natürlich. Du bewirbst damit ja einen Betrieb, der damit Geld verdient. Es dient einem kommerziellen Zweck.

@hydralernae

aber der Betrieb verdient ja kein Geld mit dem Werbevideo, dann ist es doch nicht kommerziell? sie locken höchstens kunden an. aber die kunden kaufen ja ihre Produkte oder Dienstleistungen aber doch nicht das musikvideo. oder sehe ich das falsch?.

ps habe eine lizens für das musikstück im video gefunden. kostet mich ca. 37€

@hydralernae
  1. Grundsatz Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, den Content für bestimmte gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist jedoch nicht Zweck dieser Vereinbarung, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, den Content als solchen an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, weiter zu lizenzieren oder Dritten die Nutzung des Contents zu gestatten, soweit dies nicht im Einzelfall im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig ist.

  2. Rechtseinräumung

Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur privaten und nicht-kommerziellen Nutzung des Contents ein. Darüber hinaus räumt Anbieter dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht für die folgenden gewerblichen Nutzungen ein:

a. Nutzung in bearbeiteter Form oder im Rahmen einer Werkverbindung

(1) Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden und den Content im Rahmen dieser Bearbeitung oder Werkverbindung wie folgt zu nutzen oder nutzen zu lassen:

(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dieses Recht ist auf 10.000 Vervielfältigungsstücke beschränkt. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.

(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Diese Einräumung ist auf ein Vorführpublikum von maximal 1 Millionen Personen begrenzt.

(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten. Diese Einräumung ist auf 3 Millionen Seitenaufrufe (PageImpressions) pro Monat und 100.000 bezahlte Content-on-demand Downloads beschränkt.

(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content im Rahmen der Werkverbindung nach folgender Maßgabe zu senden oder senden zu lassen: Das Senderecht ist auf 100 Ausstrahlungen eines TV-Senders oder 500 Ausstrahlungen eines Radiosenders beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Rundfunk, Kabel- oder Satellitenfunk handelt.

(2) Definitionen:

(a) Eine Bearbeitung des Contents liegt nur vor, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung des Kunden ist. Unwesentliche Umgestaltungen sind keine Bearbeitungen im Sinne dieses Vertrages und dürfen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2. b. genutzt werden.

(b) Eine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn der Content mit einem anderen urheberrechtlich geschützten Werk (z.B. Sprachwerk, Filmwerk) verbunden wird, d.h. wenn der Gegenstand, mit welchem der Content verbunden wird, ein eigenständiges Werk im Sinne der einschlägigen Urheberrechtsbestimmungen darstellt und der Content nicht mehr als 15% der Gesamtlänge der Werkverbindung ausmacht. Eine Verbindung mit alltäglichen Gegenständen stellt keine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages dar. Die Bedingungen in Ziffer 3. (1) sind unbedingt einzuhalten.

b. Nutzung in unbearbeiteter Form oder unabhängig von einer Werkverbindung

Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Des Weiteren erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content öffentlich unter einer Internetadresse auf einem Server zum Abruf bereit zu halten, solange der Kunde sicherstellt, dass der Content durch den Abrufenden nicht dauerhaft gespeichert wird. Diese Nutzung ist auf 3 Millionen Seitenaufrufe (PageImpressions) pro Monat beschränkt.

c. keine weiteren Rechte

Dem Kunden werden keine anderen als die vorstehend genannten Rechte eingeräumt. Insbesondere erhält der Kunde kein Eigentum an dem Content und ist der Kunde nicht befugt, Dritten Rechte am Content einzuräumen (Verbot der Sublizenzierung). Eine Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.

  1. Ausdrückliche Beschränkungen

Ohne Rücksicht auf den Umfang der Rechtseinräumung und unbeschadet etwaiger weiterer Beschränkungen aus diesem Vertrag sind folgende Nutzungen des Contents und Handlungen unzulässig:

(1) Veräußerung oder Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks des Contents als solchem. Content als solcher liegt vor, wenn keine Bearbeitung oder Werkverbindung im Sinne der vorstehenden Regelungen gegeben ist. Ebenfalls unzulässig ist es, den Content in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die es einem Dritten ermöglicht, den Content als solchen als elektronische Datei oder Kopie zu erhalten. Der Kunde wird zu diesem Zweck geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) ergreifen.

(2) Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer etwaig abgebildeten Person.

(3) Nutzung des Contents in einer beleidigenden, verunglimpfenden oder in sonstiger Art rechtswidrigen Weise.

@hydralernae

4). Gewährleistung

Der Kunde gewährleistet, den Content nur nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen und stellt Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde den Content abweichend von den vertraglichen Regelungen genutzt hat oder nutzt.

Anbieter erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Content keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf den Content, nicht auf etwaige Bearbeitungen oder Werkverbindungen.

@Firma89
aber der Betrieb verdient ja kein Geld mit dem Werbevideo

Natürlich, Werbung ist dafür da, den Umsatz anzukurbeln. Darum ist ein Werbevideo auch kommerziell. Das wird es nicht erst, wenn du das Video selbst verkaufst.

aber die kunden kaufen ja ihre Produkte oder Dienstleistungen aber doch nicht das musikvideo

Ja, aber die Werbung hilft dabei, das macht es kommerziell. Der Einsatz in Werbung IST kommerziell.

Und wäre es wirklich sooooo schwer gewesen, eine eigene Frage zu formulieren, anstatt sich an eine fünf Jahre alte Frage dran zu hängen?

Du willst sagen, für die Werbung auf Deiner Seite bekommst Du nichts.

Aber der Beworbene erhält einen höheren Bekanntkeitsgrad. Damit erhöhen sich die Verkäufe im kommerziellen Bereich.

Dann ist es trotzdem kommerzielle Werbung, ja.

Die Höhe der Entlohnung spielt keine Rolle.

Natürlich ist das kommerziell, es geht ja darum, dass Sachen verkauft werden. Wer nun den Gewinn einsackt, ist irrelevant.