Kommen Straftaten, die mit Sozialstunden bestraft wurden, immer auch ins Führungszeugnis?

5 Antworten

Ja, die stehen da normalerweise drin, verfallen aber je nach Delikt nach einer (langen) Weile. Steht im Gesetz und kannst du nachschauen.

Stehen eben nicht drin. Er fragt hier! Also wenn, dann verlinke selbst das Gesetz!

jao wenn du gerichtlich verurteilt wurdest ist es sehr wahrscheinlich, dass sie im FZ stehen. 

Habe täglich mit FZ zutun. Wenn es Körperverletzung + Beleidigung war weswegen du verurteilst wurdest ist es eigentlich immer der Fall.

Es ist egal, ob und wegen was er verurteilt wurde!

Wurde er nur zu Sozialstunden verurteilt, dann stehen die nicht im normalen Führungszeugnis!

Diese geringfügige "Straftat" und die Ableistung der Sozialstunden kommen höchstwahrscheinlich nicht in ein allgemeines (einfaches) Führungszeugnis. Das ist das Führungszeugnis, das du selbst beantragen kannst und gegen eine Verwaltungsgebühr (vor einiger Zeit waren das noch 10 Euro) dann auch ausgehändigt (zugeschickt) bekommst.

Ob es in einem qualifizierten Führungszeugnis (mehrere Seiten) erwähnt wird, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen. Meines Wissens bekommen qualifizierte Führungszeugnisse nur Behörden, die berechtigt sind, diese zu beantragen.

Sozialstunden würde bedeuten, dass du als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht behandelt wirst. 

Sozialstunden gehören zu den Erziehungs- und Zuchtmitteln des JGG. Sie sind keine Strafe und tauchen nicht im Führungszeugnis auf. Allerdings weiss das BZR davon und speichert dies im Erziehungsregister. Solltest du nochmals vor Gericht müssen, wird automatisch auch die Auskunft aus dem Erziehungsregister angefordert. Mit 24 Jahren würden deine Eintragungen gelöscht. 

Echte Strafen werden i.d.R. erst ab 90 TS im Führungszeugnis aufgenommen. 

Sozialstunden/Arbeitsstunden kommen nicht in das normale Führungszeugnis. Die stehen nur in Justizakten.

Du könntest also immer noch Richter, Pilot und dergleichen werden.