komme zuhause nicht mehr klar möchte ausziehen. Müssen meine Eltern meine Wohnung bezahlen?

6 Antworten

Wenn du sicher eine Ausbildung bekommst, stehen die Chancen nicht schlecht, dass Du ausziehen kannst, weil Du ja dein eigenes Geld verdienst und somit dein Unterhalt selbst bezahlen kannst. Auch weil Du dein eigenes Leben führst. Wenn das nicht reicht und du wirklich nachweisen kannst, dass Du akute familiäre Probleme hast, müssen die Eltern etwas beisteuern, was ja im Regelfall nicht gilt, weil es für Kinder bis zum 21. Lebensjahr zumutbar ist, bei den Eltern zu wohnen, solange die Kinder nicht auf eigene Beine stehen. MfG

"Müssen meine Eltern meine Wohnung bezahlen?" Na du bist gut. Natürlich müssen sie das nicht. So weit kommt's noch... Die musst du dir schon selbst finanzieren und wenn du nicht die nötigen Mittel hast, dann erkundige dich über mögliche Beihilfe vom Staat. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Jeder muss seine Brötchen selbst bezahlen.

also MUSS ich hier bleiben obwohl ich mega stress habe ? also so geht das wohl sicherlich nicht schlauberger. ich stehe damit doch nicht alleine da oder ?

@Nicstyler

Das wollte ich damit nicht sagen. Du hast nach der gesetzlichen Möglichkeit gefragt, nehme ich an. Tja und da hast du leider schlechte Karten, denn das Gesetz sieht es nicht vor, dass Eltern ihren mündigen Kindern irgendwas finanzieren müssen. Und schon gar nicht die Wohnung. Wie komme ich dazu ZWEI Wohnungen zahlen zu müssen obwohl ich nur eine gemietet habe? Wie stellst du dir das vor?

@Marquess

ja aber wie soll ich das denn jetzt machen ? ich komme einfach überhaupt nicht mehr klar zuhause und muss weg hier. die machen mich kaputt und ich will schon gar nicht mehr nach hause.. richtig schlimm hier !!!!!! ist denn das jugendamt noch für mich zuständig obwohl ich 18 bin ? wen kann ich fragen??

@Nicstyler

Nein, das Jugendamt ist da leider nicht mehr zuständig. Hast du keine Möglichkeit vielleicht in eine WG zu ziehen? Da spart man einen Haufen Geld. Gibt im Internet ein paar Seiten wo Menschen (die sich nicht kennen) aus verschiedenen Gründen eine WG etablieren wollen. ...nur ein Beispiel.

Ja, die Eltern sind verpflichtet ein "Ausbildungsunterhalt" zu zahlen.

"Ausbildungsunterhalt von den Eltern Primär sind Eltern gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsunterhalt für eine angemessene Ausbildung zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für ein Studium Volljähriger. Die „Düsseldorfer Tabelle“ – eine Unterhaltstabelle der Familiengerichte – sieht als Orientierungswert für auswärts untergebrachte Studierende 640 €/mtl. vor (ohne eigenen Krankenversicherungsbeitrag). Kindergeld (ab 154 €/mtl.) und/oder Steuerfreibeträge (Wert je nach Steuersatz 0 bis 252,45 €/mtl.), die die Eltern für studierende Kinder erhalten, tragen dazu bei, dass die Eltern zu Unterhaltsleistungen in der Lage sind."

Quelle: http://www.studentenwerke.de/pdf/Studium_finanzieren.pdf

Dies gilt auf jeden Fall bei einen Studium, was weiter weg statt findet.

Nur wenn das Jugendamt es auch als unzumutbar ansieht, müssen deine Eltern zahlen. Allerdings bestimmt das Jugendamt dannn die Unterbringung.

Bei Ausbbildungsbeginn müssen ssie nur zahlen, wennn der Ausbildungsplatz von zuhause nicht eerreichbar ist.

ich bin ja 18, ist dann das Jugendamt überhaupt noch für mich zuständig?

Jugendamt? "Bin 18" schrieb Fragesteller/in !! http://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/

@Fred4u

ist es für mich zuständig ? JA ODER NEIN ´??????

@Nicstyler

nein ist es nicht. musst ne andere stelle finden, diie dir unzumutbarkeit bestätigt, falls deine eltern es aauf einen rechtsstreit mit dir ankommen lassen undd nicht zahlen wollen.

wie wärs mit einer psychologin? beginne eine therapie

Ja das Jugendamt ist trotzdem für dich zuständig. Mit denen musst Du alles klären, wenn du es nicht aus eigener Kraft schaffst. MfG