Komme gerade vom Finanzamt und hatte einen sehr unfreundlichen Sachbearbeiter

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, nächstes mal lernst Du einigermaßen auswendig, was wo ausgefüllt werden muss, dann setzt Du ein treudoofes Gesicht auf und sagst, dass Dein Neffe oder so sich leider auf deine Brille gesetzt hätte und Du Deine Steuererklärung an Amtsstelle "zur Niederschrift" abgeben möchtest. Info dazu z.B.: http://www.juraforum.de/gesetze/ao/151-aufnahme-der-steuererklaerung-an-amtsstelle

Der kommt Dir nicht mehr blöde...

Grüße, lukas

Als Unternehmer bist Du verpflichtet, als Arbeitnehmer war es bis vor einigen Jahren so, dass man dies nur dann zu machen hatte wenn man es angefangen hat. Durchaus ist es aber sinnvoll weil man ja auch Geld zurückbekommen kann.

Dann zu dem Beamten....

wenn Dir der nette Beate Tipps gegeben hat, hat er das gemacht was u.a. seine Aufgabe ist und der troll von heute meinte wohl ich Beamter, Du nur Volk, dafür gibt es ein Wort das mit A beginnt.

Leider kannst Du den Staat nicht zur Rechenschaft auffordern, wobei ich einmal dem Finanzamt einen Mahnbescheid habe zustellen lassen, das war eine Gaudi :) Reaktion war nur, dass ich ein paar Wochen später die Steuerprüfung im Haus hatte, aber egal, der Scherz war es mit wert!

Diese Antwort ist keine Rechtsberatung, sondern meine Laienmeinung!

Also, ob der Staat jede Ausgabe belegen muss? Ja, selbstverständlich, die kann man auch einsehen. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht zum Beispiel jedes Jahr einen "Verschwenderbericht". Du musst dich halt nur an die richtige Stelle wenden, um die Ausgaben zu sehen, aber da wird eh kein Deutsch stehen, sondern tausende von Posten: z. B.: 3.200,89 EUR für Aw 3239 (Aw steht für Aufwand), von daher müsstest du schon sehr viel Zeit haben oder Finanzberater sein, um daraus schlau zu werden, aber ja, selbst die Bundesrepublik muss die Ausgaben offenlegen!

Ja, eine solche Einkommenssteuer musst du nach EStG machen. Du musst dich aber nicht als LügnerIn/ BetrügerIn abstempeln lassen. Du kannst den Beleg selbstverständlich noch nachreichen und wenn der den nicht akzeptiert, einfach beim Amtsleiter unter Angabe der Steuernummer reinreichen.

Und warum sollte der Amtsleiter (der übrigens für die Bearbeitung überhaupt nicht zuständig ist) irgendwas akzeptieren, das abzulehnen der Sachbearbeiter rechtliche Gründe hatte?

@blackleather

Weil der Amtsleiter der Dienstvorgesetzte des Sachbearbeiters ist und man, wenn man beim Sachbearbeiter nicht weiterkommt, zum Amtsleiter gehen muss.

@MattoxLp

Und was soll das Unterstellungsverhältnis nützen, wenn die Rechtslage eindeutig ist und man sie bereits vom Sachbearbeiter erfahren hat?

@blackleather

Sie ist ja eben nicht eindeutig.

Er/Sie hat ja geschrieben, dass er/sie den Beleg nachreichen wollte, das darf man. Und wenn der Sachbearbeiter jetzt keine Arbeit machen wollte, ist das doch nciht sien/ihr Problem, oder?

@MattoxLp

Wenn der Sachbearbeiter einen Kostenansatz nicht akzeptiert, ist trotzdem nicht der Amtsvorsteher zuständig. Vielmehr sieht das Gesetz für diesen Fall das Rechtsbehelfsverfahren vor, und auch das führt man nicht über den Amtsleiter, sondern über die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts.

Die Verpflichtung ergibt sich aus § 46 Einkommensteuergesetz. Ein Grund ist z. B. die Steuerklassenkombination III/V. Und wenn Du nicht verpflichtet sein solltest: Musst Du jedes Jahr nachzahlen oder wird Dir jedes Jahr Einkommensteuer erstattet? Wenn Du jedes Jahr eine Einkommensteuererstattung erhältst, solltest Du auch die Einkommensteuererklärung abgeben.

Und ein Hinweis aus meiner früheren Tätigkeit als Steuerbeamter: Kein Mensch läuft wie eine Maschine, auch kein Steuerbeamter. Jeder hat mal einen schlechten Tag. Oder Du nicht?

Und den Luxus eines "eigenen" Beamten kann sich wohl niemand außer Dir leisten.

Du hast den Sinn von "eigener Beamte" gar nicht kapiert, gell...., er war meine Anlaufstelle viele Jahre lang und wusste ganz genau über meine Sachen Bescheid. Da er so viele Jahre immer meine Steuersachen bearbeitet und angenommen hat, immer ein Offenes Ohr hatte, habe ich ihn als "meinen Steuerbeamten" adoptiert.

Kapische??

@rhapsodyinblue

Ich habe das schon richtig verstanden. Aber: Bist Du jeden Tag gleichmäßig gut drauf? Ich kann das von mir nicht behaupten. Möglicherweise wird dieser Mensch - egal ob Beamter oder Angestellter- beim nächsten Mal Dein "Herzblatt"?

Also Steuerzahler haben definitiv keinen Rechtsanspruch auf fröhliche Finanzbeamte. Der taat weist jeden ausgegebenen Cent in seinen jeweiligen Haushaltsführungen nach. Nur dir persönlich sind die verwunderlicherweise nicht rechenschaftspflichtig. Du produzierst Einkommen? Dann musst du auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Belege jedoch musst du nicht sammeln.