Komm aus Sachsen-Anhalt. Wollt wissen ob ich nach abgebrochenen Ausbildung noch zur Schule muss?
Hey ich komm aus Sachsen-Anhalt und werde wohl meine Ausbildung abbrechen und wollt wissen ob ich danach noch zur schule muss? Ich bin 17 Jahre und 7 Monate alt hab 10 Jahre Vollzeitschule gemacht mit nem erweiterten Realschulabschluss danach ein Jahr Vollzeitberufsschule und im Gesetz von s-a steht das man wenn man ein Jahr Vollzeitberufsschule gemacht hat die Schulpflicht erfüllt ist. Danke!
4 Antworten
Du hast es doch schon mehrfach selbst angemerkt. Zwar muss man in Sachen-Anhalt grundsätzlich 12 Jahre zur Schule gehen, aber die Schulpflicht ist bereits erfüllt, sobald 9 Jahre eine allgemeinbildende und 1 Jahr eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht besucht wurde. Sofern du also schon min. 1 Jahr auf einer Vollzeitberufsschule warst, ist deine Schulpflicht erfüllt.
Aber anmerken muss man wohl nicht, dass der Schritt nicht empfehlenswert ist. Eine Ausbildung abzubrechen ist unter fast gar keinen Umständen im Lebenslauf zu rechtfertigen. Probleme mit dem ausbildenden Betrieb kann man zumindest mit einem Wechsel beseitigen...
Ja, da bin ich mir sicher. Das ist im § 40 SchulG LSA geregelt. Nur, ob deine Berufsschule eine "berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht" ist, musst du wissen.
na es war eine berufsschule wo ich ein ganzes schuljahr vollzeit hingegangen bin...da müsste es das doch sein denk ich oder? :) danke für deine hilfe!
Ja, das denke ich auch. Eine genaue Definition ist im Gesetz nicht gegeben.
Danke für den Stern.
okay danke :)
Du bist zu deinem 18ten Lebensjahr schulpflichtig wenn du nichts anderes in der Hand hast!
aber im gesetz von sachsen-anahlt steht das ich wenn ich ein jahr vollzeitberufsschule gemacht hab die schulpflicht erfüllt ist! das ist ja von bundesland zu bundesland anders
...da haste ja jetzt viiieeel Zeit eine neue Ausbildung zu suchen
die schulpflicht ist mit 18 erfüllt also wirst du wohl noch weiter zur schule müssen. UND wie dumm kann man sein die ausbildung abzubrechen? dafür gibt es nur EINEN guten grund und zwar die eigene gesundheit und damit meine ich nicht etwa die "psyche" sondern wenn man z.b. eine allergie hat als friseurazubi oder etwas in der art
aber im gesetz von sachsen-anahlt steht das ich wenn ich ein jahr vollzeitberufsschule gemacht hab die schulpflicht erfüllt ist! das ist ja von bundesland zu bundesland anders
Psychische Krankheiten sind auch ein Grund. Nimm das nicht zu leicht, nur weil mans nicht sieht, kann das Leiden doch sehr schwer sein. (Allgemein, nicht auf diesen Fall bezogen)
das ist kein grund das ist bestenfalls ne lächerliche ausrede... oder sollen leute mit diesem "leiden" dann ein leben lang auf staatskosten leben?
Du darfst noch weiter zur Schule gehen.
ich darf? aber im gesetz von sachsen-anahlt steht das ich wenn ich ein jahr vollzeitberufsschule gemacht hab die schulpflicht erfüllt ist! das ist ja von bundesland zu bundesland anders
ich hab ein jahr auf einer beruffschule die bist du ganz sicher?hab berufsfachschule "technische assistenz für informatik"gemacht und das war ein ganzes schuljahr also ist meine schulpflicht damit erfüllt? ja aber ich habe mich leider für das falsches entschieden...bankkaufmann ist net das richtge für mich, leider!