Kollegin hat Abmahnung wegen zu spät kommen bekommen - Grund war erste Hilfe bei Unfall?

8 Antworten

Die Kollegin sollte sich irgendwo eine offizielle Bestätigung holen, wann und wo der Unfall war und dass sie dort geholfen hat. Bei der Polizei oder bei Unfallbeteiligten beispielsweise.

Dann soll sie eine Gegendarstellung schreiben und die Bestätigung beifügen. Weiterhin sollte sie darum bitten, die Abmahnung zurück zu nehmen.

Sollte das nicht geschehen, kann sie dagegen klagen oder zumindest den Betrieb auffordern, die Gegendarstellung mit zu den Akten zu nehmen.

Sollte es später zu weiteren Problemen kommen, kann sie sich beim Arbeitsgericht immer noch darauf berufen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.

Jeder Mensch der zu einem Unfall kommt, oder schon vor Ort ,-, oder am Unfall beteiligt war, ist zu erster Hilfe verpflichtet. Sofern keine Gefahr für sein eigenes Leben, oder ein Risiko für seine Gesundheit besteht. 


Verpflichtung zur Hilfeleistung: § 323c StGB
(Unterlassene Hilfeleistung)

 Ihr solltet auf jeden Fall zu einer Rechtsberatung gehen. Sie ist kostenlos, muss aber Beantragt werden. ( Kostenübernahme ) Dort solltet Ihr, : wenn es geht mit Zeugen die gesehen haben wie Deine Kollegin erste Hilfe geleistet hat", die Ansicht eures Chefs vortragen. Sollte Deiner Kollegin durch die Uneinsichtigkeit eures Arbeitgebers irgendein Schaden entstehen, z.b. durch Kündigung o.a. Ist der nächste Schritt das Arbeitsgericht. 

Die Erhaltung von Leben und Schutz der Gesundheit von Menschen,durch Maßnahmen von erst Helfern, stehen vor jedem Wirtschaftlichen Interesse durch Arbeitgeber. Es wäre besser für euren Chef, er würde einmal ein paar Gesetze durchlesen.

Erste Hilfe MUSS sie ja leisten.

Aber nicht um jeden Preis, auch nicht den der Pflichtverletzung geschuldeter pünktlicher Arbeitsaufnahme :-O

Das sieht dein Chef durchaus richtig, die Abmahnung ist dem Grunde nach berechtigt und deine wie die bisher einhellige Meinung darüber ist de jure falsch:

Erste Hilfe meint auch nur einen Notruf abzusetzen oder nach ersten Massnahmen am Unfallort (CPR, stabile Seitenlage, Verband, warmes Zudecken) umstehende Beteiligte um weitere Hilfe zu bitten.

Auch in diesem besonderen Fall hat man andernfalls alles erdenkliche zu unternehmen, pünktlich auf der Arbeit zu sein, und wenn es eine teure Taxifahrt kostet.

G imager761

rumar  08.11.2017, 20:17

Die Anwendung solch genereller Regeln ist aber im Einzelfall womöglich unangebracht. Deshalb sollte der Fall jedenfalls genauer geklärt werden. Falls sich die Angestellte sonst nichts hat zuschulden kommen lassen, halte ich eine solche Abmahnung jedenfalls auch für fragwürdig.

Auch eine Wendung wie "alles erdenkliche" sollte man realistisch den Gegebenheiten anpassen.

fluffiknuffi2  08.11.2017, 22:00
Erste Hilfe meint auch nur einen Notruf abzusetzen oder nach ersten Massnahmen am Unfallort (CPR, stabile Seitenlage, Verband, warmes Zudecken) umstehende Beteiligte um weitere Hilfe zu bitten.

Aber wenn die Abgemahnte behauptet, sie hätte so schnell wie möglich versucht den Unfallort zu verlassen, schneller wäre es aber nicht möglich gewesen ohne sicher sein zu können, ausreichend Hilfe geleistet zu haben - ich glaube es wäre dann schwierig, das Gegenteil zu "beweisen" und daher ziemlich sinnlos diese Behauptung anzufechten.

Erenenenen  09.11.2017, 03:03
@fluffiknuffi2

Vor allem weil die Antwort ziemlich dämlich ist. Wenn es nämlich um Menschenleben geht, kann man sich immer auf §34 StGB berufen. Dabei ist eine interessenabwägung wichtig. Und ich bin mir ziemlich sicher das JEDER Richter in der Bundesrepublik die körperliche Gesundheit eines Menschen höher ansiedelt als die Pflicht, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen 

Der Abmahnung widersprechen, die ist nichtig. 

Ich würde direkt zum Arbeitsgericht gehen und Klage auf Rücknahme der Abmahnung einreichen. Das kostet keinen Cent und wird den Arbeitgeber auf Trab bringen.