Kolleg eine weiterführende allgemeinbildende Schule? (BAföG)
Ich fange jetzt bald an, an einem Kolleg mein Abitur nachzuholen. In den 3 Jahren der Ausbildung bekomme ich BAföG. Im Antrag muss man angeben, ob man noch bei seinen Eltern wohnt oder nicht und wenn nicht, muss man angeben, warum.
Man muss dies jedoch nur tun, wenn man (unter anderem) eine weiterführende allgemeinbildende Schule besucht. Gilt ein Kolleg als solch eine Schuke? Oder ist das eine 'Sache' für sich?
2 Antworten
Hi,
für Bafög ist es wichtig welchen Abschluss du damit bekommst.
Da du "nur" einen Schulabschluss bekommst, musst du für einen Auzug anerkannte Gründe angeben (mehr als 2 Std fahrtzeit, verheiratet, eigene Kinder die im Haushalt leben).
Ein Kolleg gilt als allgemeinbildende Schule. Du kannst also getrost deinen BAFÖG Antrag weiter ausfüllen! ALs berufliche Schulen werden aber die Fachgymnasien, Fachschulen, Fachoberschulen etc. angesehen. Wenn du also ein Fachkolleg besuchst, sieht die Situation vielleicht schon wieder anders aus. Das solltest du vielleicht einfach bei deinem Kolleg erfragen wenn es ein Fachkolleg ist.