Könnte in Deutschland unter irgendwelchen Voraussetzungen die Todesstrafe wieder eingeführt werden?

14 Antworten

Theoretisch ja - praktisch nein.

Die Todesstrafe widerspricht eindeutig den Prinzipien eines demokratischen Rechtstaates wie es die Bundesrepublik Deutschland ist.

Die Aufhebung des Artikels 102 des Grundgesetzes wäre zwar formell und verfassungsrechtlich möglich. Allerdings würde das erhebliche Konsequenzen sowohl für das innerer Gefüge der Gesellschaft als auch für die Beziehungen zu anderen Staaten (z.B. EU) haben so dass einen solchen Schritt keine demokratische Partei in Erwägung ziehen wird.

Das ist unter Juristen (insb. Verfassungsrechtlern) umstritten.

Art. 102 GG:

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Somit würde, nach aktuellem Stand, die Einführung der Todesstrafe gegen das Grundgesetz, unsere Verfassung verstoßen. Jedes Gesetz, das die Todesstrafe einführt, wäre demnach eindeutig verfassungswidrig.

Allerdings kann man auch das Grundgesetz ändern. Das steht in Art. 79 GG und ist auch schon das eine oder andere Mal passiert. Für eine Grundgesetzänderung benötigt man eine zwei Drittel Mehrheit im Bundestag und eine zwei Drittel Mehrheit im Bundesrat. Diese Hürden müssten also zunächst einmal genommen werden.

Theoretisch könnte man also nach Art. 79 Abs. 1 und 2 GG den Art. 102 GG aufheben oder abändern, sodass die Todesstrafe wieder erlaubt ist.

Einige Juristen bejahen diese grundsätzliche theoretische Möglichkeit (ohne sie dadurch zu befürworten). Andere wiederum sagen, dass das auch theoretisch nicht möglich sei. Als Grund führen sie vor allem Art. 79 Abs. 3 GG an:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Art. 1 GG behandelt die Menschenwürde. Sie ist unantastbar. Einige Juristen sagen, die Einführung der Todesstrafe würde gegen die Menschenwürde verstoßen. Vorausgesetzt, das ist tatsächlich so, würde eine Verfassungsänderung, die die Todesstrafe wieder einführt, gegen Art. 79 Abs. 3 GG verstoßen. Es gäbe dann also verfassungswidriges Verfassungsrecht - das wäre ebenso nichtig wie "normale" Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen.

Folgt man also der Meinung, dass die Durchführung der Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, so ist die Wiedereinführung der Todesstrafe unter der Geltung des Grundgesetzes als unserer Verfassung unmöglich. Folgt man dagegen der Meinung, dass die Todesstrafe grundsätzlich nicht die Menschenwürde verletzt, so besteht zumindest die theoretische rechtliche Möglichkeit, die Todesstrafe durch eine Verfassungsänderung wieder einzuführen.

Ein zusätzliches Hindernis wäre allerdings auch das Unionsrecht. Die Todesstrafe wurde zwar bei Einführung der EMRK (Europäische Menschrechtskonvention) noch nicht abgeschafft oder verboten, sondern generell zugelassen. Durch das Zusatzprotokoll Nr. 6 wurde die Todesstrafe dann auf Fälle begrenzt, in denen sie durch eine Kriegsgerichtsbarkeit verhängt werden konnte. Schließlich hat man die Todesstrafe auf europäischer Ebene durch das Zusatzprotokoll Nr. 13 zur EMRK komplett abgeschafft.

Würde Deutschland also - die theoretische Möglichkeit nach dem nationalen Recht vorausgesetzt - die Todesstrafe wiedereinführen, so würde man immer noch gegen europäisches Recht verstoßen.

Also: Ohne gegen geltendes Recht und geltende internationale Verträge zu verstoßen könnte man die Todesstrafe in Deutschland nicht wiedereinführen.

Naja ich denke schon aber dafür müsste sich Deutschland radikal ändern - radikale Parteien an der Macht sein wie zB damals bei Hitler. Ich meine die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde und die ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt also müsste man schon das ganze Grundgesetz aushebeln die Demokratie abschaffen alles ändern.

Oder man sagt das verstößt nicht gegen die Menschenwürde dann gehts einfacher.

Nein. Deutschland ist nicht die Türkei.

Unter der Voraussetzung, es gäbe kein Europa mehr, wir hätten eine andere Bundeskanzlerin und das Grundrecht würde geändert werden. Also fast unmöglich!