Können Wohngebäudeversicherungsbeitrag und Grundsteuer als Betriebskosten für eine Fotovoltaikanlage steuerlich geltend gemacht werden?
Seit 2010 ist auf dem Dach meines EFH eine Fotovoltaikanlage installiert. Jährlich zahle ich den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung und die Grundsteuer.
Können diese Ausgaben als Betriebsausgaben für die Fotovoltaikanlage in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, wie??
2 Antworten
Du zahlst für die Fotovoltaikanlage keine Grundsteuer, sondern nur für das Grundstück und das Gebäude. Gebäudeversicherung kannst du geltend machen soweit sie auf die Anlage entfällt.
... und diese Versicherung nennt sich Elektronikversicherung.
Nun, das Gebäude ist nicht erforderlich zum Aufstellen der Photovoltaik-Anlage. Das Grundstück schon.
Deckt die Versicherung auch Schäden an der Photovoltaik-Anlage ab? Falls nein, ist sie auch keine Betriebsausgabe. Falls ja, von der Versicherung erfragen, welcher Anteil des Beitrags auf die Anlage entfällt. Bzw. wie hoch der Beitrag wäre ohne die Anlage.
Grundsteuer müsste aufgeteilt werden in einen Teil Gebäude und einen Teil Boden, von letzterem könntest Du wiederum einen Anteil geltend machen, der dem Anteil der Anlage an den gesamten Gebäudekosten entspricht.
Ob sich bei der Größe dieses Anteils der Steuerberater lohnt, ohne den Du das dem Finanzamt kaum plausibel machen kannst, ist fraglich.
Grundsteuer müsste aufgeteilt werden in einen Teil Gebäude und einen
Teil Boden, von letzterem könntest Du wiederum einen Anteil geltend
machen, der dem Anteil der Anlage an den gesamten Gebäudekosten
entspricht.
Halte ich für gewagt. Die Fotovoltaikanlage ist in keinem Fall Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, weil sie nicht zum Grundstück rechnet, sondern Betriebsvorrichtung ist. Möglicherweise ist auch der Grund und Boden nicht Bemessungsgrundlage, sondern nur das Gebäude, wenn der Einheitswert im Ertragswertverfahren ermittelt wurde.