Können wir das Haus verschenken als vorerbe?
Hallo,
Vor drei Jahren ist mein Stiefvater gestorben. Meine Eltern besitzen ein Haus, welches durch ein komisch ausgedrücktes Testament an uns Kinder (6 Stück) vererbt wurde. Meine Mutter steht jetzt als erstes im Grundbuch und wir Kinder danach als Vorerben.
Ich finde das so nicht okay. Können wir meiner Mutter ihr Haus zurück schenken? Was muss man da beachten? An wen muss man sich da wenden und welche Kosten kommen auf uns zu?
Von über jeden Tipp zu dem Thema dankbar.
Vg
Sandy
6 Antworten
Wenn dann seid ihr Nacherben und nicht Vorerben. Vorerbin ist eure Mutter und damit auch Eigentümerin. Die Nacherben erben erst mit Eintritt des Nacherbfalls. Dies ist meist der Tod des Vorerben.
Für Näheres müsste man den Wortlaut des Testaments und die Grundbuchverhältnisse kennen.
Ihr solltet mit Euren Unterlagen Euch bei einem Notar beraten lassen. Grundbuchauszug, Testament und noch Unterlagen, die in der Angelegenheit von Interesse sein könnten.
Bist du dir sicher, dass ihr VORerben seid? Meinst du mit Eltern deine Mutter und den Stiefvater? Als Vorerbe hast du nur eingeschränkte Rechte. Welche das genau sind, überschreitet meine Kenntnis:-). Hatte der Stiefvater vielleicht noch weitere pflichtteilsberechtigte eigene Kinder? Bedeutet Stiefvater = er hat euch adoptiert, oder war er "nur" der 2. Mann der Mutter?
Geht mit allen Unterlagen zum Notar und lasst euch beraten. Am besten zu dem Notar, bei dem das Testament erstellt wurde. Evtl auch noch zu einem Steuerberater. Zur Beantwortung der Frage muss man das Testament kennen. ( Rechte, Pflichte, Einschränkungen)
Ein Zitat des "komisch ausgedrückten" Testamentes zu der Verfügung über die Immobilie wäre hilfreich.
Grds. kann man natürlich Miteigentumsanteile an einen Miteigentümer verschenken. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert; bei 50.000 EUR Miteigentumswert wären das AFAIK zweifache Gebühr á 230 EUR für die Beurkundung der Schenkung und eine einfache für die Grundbuchberichtigung.
Wie man die Kosten zwischen Schenker und Beschenktem regelt oder aufteilt, bliebe den Handelnden überlassen; dem Notar gegenüber haften alle Beteiligten.
G imager761
Wie wollen nicht verkaufen. Meine Mutter möchte das Haus belasten. Ist das möglich wenn wir alle zustimmen?
Deine Mutter kann als Vorerbin jederzeit das Grundstück belasten. Diese Belastung ist den Nacherben gegenüber aber unwirksam, sobald der Nacherbfall eintritt. Es sei denn, die Nacherben stimmen der Belastung zu. Daher müsst ihr hier eure Zustimmung erklären.