Können schutzbedürftige Untermieter, z.B. alleinerziehend, auch nach Ablauf der Mietdauer auf Verbleib in der Wohnung klagen?

3 Antworten

Ein Untermieter ist zunächst ein Mieter wie jeder andere Mieter auch. Aber - Endet das Mietverhältnis des Hauptmieters, so endet auch der Mieterschutz des Untermieters. Der Eigentümer kann also gegen den Untermieter, der nicht ausziehen will, eine Klage auf Herausgabe der Mietwohnung anstrengen, obwohl zwischen Vermieter und Untermieter des Hauptmieters kein MV besteht. Solange kein Urteil für den Vermieter in dieser Sache ergangen ist, bleibt also der Untermieter in der Wohnung, sofern er das für sich so entschieden hat.

In deinem Fall liegt die Sache etwas anders: Du hast einen qualifiziert befristeten Mietvertrag mit einem Untermieter, der UM will nach Ende der Mietzeit nicht ausziehen, also vertragsbrüchig werden. Auch hier hast du als Hauptmieter nur die Möglichkeit mit einer Räumungsklage gegen den UM vorzugehen. Der UM könnte bei der Hauptverhandlung soziale Härte geltend machen aber nur mit der Konsequenz, dass er letztlich doch ausziehen muss, bzw. durch den Gerichtsvollzieher geräumt wird.

Deine Auffassung von "Eltern-WG" solltest du auf ein Mietverhältnis herunterbrechen, das rechtlich gesehen doch etwas schwierig sein könnte, denn der Vermieter wird mit der Mieterpartei in Personenmehrheit einen MV schließen, der alle Mieter gesamtschuldnerisch haftend verpflichtet. So würde auch die gesamte Mieterpartei als Vermieter für einen potenziellen Untermieter auftreten müssen.

Eine disziplinierende Hausordnung sollte vor Mietbeginn von allen Beteiligten der Mieterpartei unterschrieben werden.

Ja, das kann dir passieren

Kannst Du mir den Gesetzestext nennen bitte, auf den sich die Untermieter berufen können?

@dpeters698

Sie brauchen einfach nur nicht ausziehen, dann musst du sie mit einer Räumungsklage rausbringen

Rechtliche Expertise gibts beim Anwalt. Laien ist eine solche nicht erlaubt.

Warum willst du zeitlich begrenzen? Ich würde nie mit Kind einen Zeitmietvertrag eingehen, das kann ja nur Schwierigkeiten geben.