Können Rentner mit niedriger Rente von der Zuzahlung bei Medikamenten befreit werden?
11 Antworten

Nein nicht komplett,bei normaler Rente mußt Du erst 2% Deines Jahreseinkommens zuzahlen bevor Du für die Restliche Jahreszeit befreit wirst,bei Chronischen Erkrankungen sind das 1%.Vorrausgesetzt Du liegst über dem Hartz 4 Satz,darunter kannst Du Dich sofort befreien lassen.

Ja, wenn die Rente zu niedrig ist, wird die KV von der Zuzahlung und der Praxisgebühr befreien, auch die Zuzahlungen der Krankenhausgebühren fallen dann weg. Und wenn es ganz wenig ist, kann man auch Grundsicherung beantragen.

Bei "normalen" Versicherten muß 2% des Bruttoeinkommens an Zuzahlung geleistet werden, danach kann man sich befreien lassen. Ist man chronisch erkrankt (Nachweis des Hausarztes), zahlt man, wenn man wegen der chronischen Erkrankung schon länger als 1 Jahr behandelt wird, nur noch 1% der Bruttoeinkommens. Wenn die Rente zu gering ist, dann besteht eventuell ein Anspruch auf Grundsicherung. Bekommt man Grundsicherung, dann liegt die Zuzahlungsbetrag beu chronisch Kranken bei ca. 42,-€ /Jahr - bei nicht chronisch Kranken das doppelte. Als Zuzahlung gelten Zuzahlungen für Rezepte/Hilfsmittel/Anwendungen (Massage/KG...) und auch die Praxisgebühr und Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalt. Alle Belege sammeln und bei der Krankenkasse einreichen.

JA! Sicher! Stell einen Antrag bei der Krankenkasse. Doc Morris und Medizinfuchs.de sollte man auch kennen!

wenn du unter dem existenz minnimum liegst kannst du antrag auf aufstockung (oder wie das heisst)stellen.ich würde beim zustaendigen arbeits oder sozialamt vorstellig werden.
ein tpp...alle antraege oder anfragen schriftl.stellen,da die dann auch schriftl. mit begruendendem paragrafen antworten muessen.
sonst wimmeln sie dich evtl. einfach ab...obwohl dies nicht rechtens wäre...das bringen die vertrau mir...
lg

DH! Alles bei Ämtern schriftlich beantragen ist ein sehr guter Tipp. Sonst sagen die "das ght nicht" obwohl das nicht stimmt, und dann hat man keine Zeugen etc.. Bei schriftlichen Anträgen machen die das nichtm denn da müssen die Begründen und können mit Widerspruch rechnen.