Können Minderjährige einen Verein gründenn?
Können Minderjährige ohne Einverständniserklärung der Eltern einen gemeinnützigen Verein gründen?
Ich glaube schon solange sie nicht Vorstandsmitglieder sind, oder?
Was ist ein Vorstand überhaupt und was unterscheidet ihn von den Gründern?
6 Antworten
Nur mit Einwilligung der Eltern bzw. eines anderen gesetzlichen Betreuers (Vormund).
"Beschränkt geschäftsfähige
Minderjährige, die mindestens sieben aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
können einen Verein daher nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Ver -
treter, also meist der Eltern, gründen. Dasselbe gilt auch für Personen, für
die ein Betreuer bestellt ist und vom Betreuungsgericht insoweit ein Ein-
willigungsvorbehalt angeordnet werden".
Minderjährige können Gründungsmitglied sein, allerdings müssen die dafür erforderlichen Erklärungen von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
Genauso ist es beim Verein beitreten: über die Eltern geht das, ohne schwierig.
Lies dir mal den Artikel für genaue Infos durch: https://www.vereinswelt.de/5-rechtlichen-fragen-minderjaehrige-mitglieder
Das könnte interessant für dich sein: https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldetail/koennen-wir-als-minderjaehrige-einen-verein-gruenden/
Was für einen Verein willst denn gründen?
Nein, Minderjaehrige koennen keine rechtsgueltigen Geschaefte ohne gesetzlichen Vormund taetigen.
Nein, das geht nicht.
Einen Verein zu gründen ginge natürlich. Gemeinnützigkeit könnt Ihr nicht erlangen.
Aber was für ein Verein soll das überhaupt werden?
Warum kann man due Gemeinkützigkeit nicht erlangen?
Unter vielen anderen Gründen schon deshalb nicht, weil man da Spendenbescheinigungen ausstellen könnte, für deren Richtigkeit man dann haftet. Und spätestens das dürfen Minderjährige nicht:
wenn es 3 Gründer sind,bei der eine Person volljährig ist und sich für die rechtlichen Sachen wie Spenden einsetzt?
Verein gründen könnt Ihr. Eintragen geht, wenn der Volljährige das macht und Ihr genug Leute seid.
Geht es nicht ohne die Zustimmung der Eltern, solange man keine Geschäfte eingeht (sind ja eh gemeinnützige statt wirtschaftliche Zwecke).